Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau und Nutzungsänderung einer Tenne in Ried, Dorfstraße (GBV K-VB 02/2019)  

67. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0047/2019 Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau und Nutzungsänderung einer Tenne in Ried, Dorfstraße (GBV K-VB 02/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 22.01.2019 (eingegangen am 30.01.2019) werden der Ausbau und die Nutzungsänderung einer Tenne in Ried, Dorfstraße, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.

 

Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:

In der Tenne soll ein Gewerbe (Herstellung künstlerischer Gegenstände aus Metall) ausgeübt werden. Ist dies in der beabsichtigten Art und Weise zulässig?

 

- Art der Bebauung:

Die Umgebung ist im Charakter eines Dorfgebietes von Wohnbebauung, Höfen und Betrieben/Werkstätten geprägt. Die Art der Bebauung fügt sich also ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Durch das Vorhaben würde sich das Maß der baulichen Nutzung nicht verändern.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Keine Änderung

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Änderung.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen, wenn im Rahmen der Umnutzung den Belangen des Denkmalschutzes ausreichend Rechnung getragen wird.

 

- Stellplätze:

Ist im Rahmen des Vorbescheides nicht mit abgefragt worden und daher auch nicht Bestandteil der Prüfung. Dies muss im Rahmen einer späteren Baugenehmigung im Detail bewertet werden. Das Grundstück ist jedoch groß genug, um ausreichend Stellplatzflächen zu generieren.

 

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau und Nutzungsänderung der Tenne wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf etwaig erforderliche Stellplätze wird hingewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0