Auszug - Haushalt 2019; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Folgende Haushaltssatzung ist auf diesen Grundlagen zu beschließen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 8.961.400 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 5.004.200 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 1.800.000,00€ vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See,
Thomas W. H o l z
Erster Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 mit Anlagen und Bestandteilen sowie dem Beteiligungsbericht und den Stellenplan mit 38,38 Stellen für tariflich Beschäftigte und 3 Stellen für Beamte (1 Wahl- und 2 Ehrenbeamte).
Abstimmungsergebnis:
17 : 0