Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0025/2018-02  

Betreff: ehem. Schusterhaus, Projekt "Kulturwerkstatt Schusterhaus"; Sanierung, Beteiligung der Gemeinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0025/2018
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
18.12.2018 
65. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Die Begleichung der vom Verein für Heimatgeschichte im Zwei-Seen-Land Kochel e. V. vorgelegten Rechnungen zur Sanierung des ehemaligen Schusterhauses i. H. v. insgesamt 44.013,37 Euro wird genehmigt.

 

 

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Vormerkung:

Die Gemeinde Kochel a. See hat das ehem. Schusterhaus mit Beschluss des Gemeinderats v. 08.07.2014 erworben. Das Gebäude wurde dem Verein für Heimatgeschichte im Zwei-Seen-Land Kochel e. V. zur Verfügung gestellt, dessen Konzept zur Weiternutzung mit dem Namen „Kulturwerkstatt Schusterhaus“ der Gemeinderat in der Sitzung v. 15.09.2015 einstimmig beschlossen hat.

Seither hat der Verein in aufwendiger Arbeitsleistung nicht nur das Gebäude geräumt, die notwendigen Genehmigungen bau- und denkmalschutzrechtlicher Art vorbereitet, Kostenschätzungen erarbeiten lassen und ein Finanzierungskonzept aufgestellt, sondern auch die teilweise sehr aufwendigen Zuschussanträge bei den verschiedenen Förderstellen eingereicht.

 

Ein Ergebnis dieser umfangreichen Vorarbeiten ist die Kostenschätzung für eine denkmalgerechte Sanierung des Schusterhauses, die sich auf rund 600.000 Euro beläuft. In seiner Sitzung v. 20.02.2018 hat der Gemeinderat dem Finanzierungskonzept des Vereins für Heimatgeschichte im Zwei-Seen-Land Kochel e. V. zugestimmt und beschlossen, In den Jahren 2018, 2019 und 2020 sind seitens der Gemeinde jeweils 70.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Mit Schreiben v. 28.11.2018 hat der Verein nunmehr einen Baustandsbericht sowie eine Zusammenstellung der Rechnungen zur Verfügung gestellt und um eine entsprechende Überweisung des gemeindlichen Zuschusses gebeten (s. Anlage). Aufgrund des Kassenschlusses am 14.12.2018 und vor dem Hintergrund des Gemeinderatsbeschlusses v. 20.02.2018 wurde der Betrag bereits angewiesen.

 

Darüber hinaus ist zu vermelden, dass die zuständigen Förderstellen, vom Projekt „Kulturwerkstatt Schusterhaus“ sehr angetan sind. Dies zeigt eine aktuelle Auflistung der Förderzusagen für das Jahr 2018 (Stand: 01.12.2018):

-          Deutsche Stiftung Denkmalschutz:   50.000,00 Euro

-          Bayerische Landesstiftung:    52.000,00 Euro

-          Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: 30.000,00 Euro

-          Bezirk Oberbayern:     26.000,00 Euro.

Diese Aufstellung ist nicht abschließend, da weitere Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2019 bereits beantragt und teilweise auch schon in Aussicht gestellt wurden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

44.013,37 Euro.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Mittel sind im Haushalt 2018 vorhanden.

 

 

Stammbaum:
K-0025/2018   ehem. Schusterhaus, Projekt "Kulturwerkstatt Schusterhaus"; Sanierung, Finanzierungskonzept   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0025/2018-01   ehem. Schusterhaus, Projekt "Kulturwerkstatt Schusterhaus"; Sanierung, Sachstand Finanzierungskonzept   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0025/2018-02   ehem. Schusterhaus, Projekt "Kulturwerkstatt Schusterhaus"; Sanierung, Beteiligung der Gemeinde   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0025/2018-04   ehem. Schusterhaus, Projekt "Kulturwerkstatt Schusterhaus"; Denkmalpreis 2021 des Bezirks Oberbayern   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0025/2018-06   ehem. Schusterhaus, Projekt "Kulturwerkstatt Schusterhaus"; Sanierung, aktueller Sachstand   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK