Vorlage - K-0025/2018
|
|
Beschlussvorschlag:
Dem Finanzierungskonzept des Vereins für Heimatgeschichte im Zwei-Seen-Land Kochel e. V. für die Sanierung des ehem. Schusterhauses wird zugestimmt. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 sind seitens der Gemeinde jeweils 70.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Vormerkung:
Die Gemeinde Kochel a. See hat das ehem. Schusterhaus mit Beschluss des Gemeinderats v. 08.07.2014 erworben. Das Gebäude wurde dem Verein für Heimatgeschichte im Zwei-Seen-Land Kochel e. V. zur Verfügung gestellt, dessen Konzept zur Weiternutzung mit dem Namen „Kulturwerkstatt Schusterhaus“ der Gemeinderat in der Sitzung v. 15.09.2015 einstimmig beschlossen hat.
Seither hat der Verein in aufwendiger Arbeitsleistung nicht nur das Gebäude geräumt, die notwendigen Genehmigungen bau- und denkmalschutzrechtlicher Art vorbereitet, Kostenschätzungen erarbeiten lassen und ein Finanzierungskonzept aufgestellt, sondern auch die teilweise sehr aufwendigen Zuschussanträge bei den verschiedenen Förderstellen eingereicht.
Als Ergebnis dieser umfangreichen Vorarbeiten steht nun fest, dass sich die Kostenschätzung für eine denkmalgerechte Sanierung des Schusterhauses auf rund 600.000 Euro beläuft. Davon sind 120.000 Euro als Eigenleistung des Vereins für Heimatgeschichte kalkuliert.
Entsprechende Zuschüsse wurden beantragt bei:
- Landesamt für Denkmalpflege: 42.000 Euro
- Bezirk Oberbayern: 115.000 Euro
- Bayerische Landesstiftung: 70.000 Euro
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz: 50.000 Euro
Das ergibt zusammen 277.000 Euro.
Mit der Eigenleistung des Vereins würde somit für die drei Jahre Bauzeit noch ein Anteil i. H. v. rund 200.000 Euro bei der Gemeinde verbleiben.
Der Verein hat als Sicherheitspuffer 30.000 Euro eingerechnet, da ich (noch) nicht feststeht, ob die Fördergelder wie beantragt bewilligt werden. Zudem ist ein Spendenaufruf geplant.
Die Bewilligung der Fördermittel ist um die Jahresmitte zu erwarten, Die Genehmigung zur vorzeitigen Bauausführung wurde bereits am 23.10.2017 vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erteilt.
In 2018 sind die Herstellung der Grundleitungen, die Dachsanierung und Drainagearbeiten geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Rund 70.000 Euro/Jahr für 2018, 2019 und 2020.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 bereits berücksichtigt.
|