Vorlage - K-0110/2019
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Beschlussvorschlag:
Für den Bauantrag auf Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 20.05.2019 (Eingang 21.05.2019) wird der Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg, beantragt.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich.
- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:
Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Gewerbe“. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes überein.
- öffentliche Belange:
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 1 Ziffer 4 Satz 1 BauGB: Eine Lage im Außenbereich als Lager für Schüttgüter (Z0) und Baumaterialien bei gleichzeitiger vorhandener guter Erschließungssituation ist an der beantragten Lage außerhalb von im Zusammenhang bebauten Bereichen aufgrund der damit verbundenen Immissionen und Fahrten wünschenswert. Auch für die Zukunft wäre dies für die gemeindliche Bauleitplanung unproblematisch, da hier ohnehin zeitnah durch den Eigentümer ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans (Gewerbegebiet) geplant ist.
Außerdem kann das Vorhaben im Übrigen auch als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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