Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0110/2019-01  

Betreff: Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-14/2019) - Verlängerung der Gültigkeitsdauer (1435/2022) und Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0110/2019
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.12.2022 
30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung für den Lagerplatz in Kochel a. See, Friedzaunweg, bis Dezember 2023 und zur Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg wird erteilt.

 


Vormerkung:

 

Die noch ausstehende planungsrechtliche Absicherung zur Nutzung der Fläche (Erlass des Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg) macht die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung erforderlich.

Von der zur Sicherung der Planung erlassenen Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 35 ist zudem eine Ausnahme erforderlich.

 

Diese ist vertretbar, da durch die Befristung der Baugenehmigung die Ziele der Planung nicht beeinträchtigt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

Stammbaum:
K-0110/2019   Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-14/2019)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0110/2019-01   Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-14/2019) - Verlängerung der Gültigkeitsdauer (1435/2022) und Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg   Bauamt   Beschlussvorlage GRK