Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0135/2020  

Betreff: Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße; Antrag auf Vorbescheid, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0237/2019
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Abteilung Tourismus
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias  Finanzverwaltung
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
13.10.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Vorbescheidantrag zum Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße, wird zurückgezogen. Es wird stattdessen ein Bauantrag vorbereitet.

 

 

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Vormerkung:

Die Gemeinde Kochel a. See beantragte den Neubau einer WC-Anlagen für den öffentlichen Bedarf in der Seestraße in Walchensee. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Vorlage K-0237/2019 verwiesen.

 

Es ging um die Klärung von wesentlichen bauplanungsrechtlichen Fragen. Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt:

  1. Ist eine öffentliche WC-Anlage an dieser Stelle genehmigungsfähig?
  2. Werden besondere Anforderungen an diese Abwasseranlage im Hinblick auf das dezentrale Abwasserkonzept in Walchensee und die Nähe zum Walchensee gestellt?
  3. Ist die Größe der öffentlichen WC-Anlage ausreichend?

 

Über den Vorbescheid ist zwar noch nicht abschließend entschieden worden, die baurechtlich relevanten Fragen konnten aber geklärt werden.

 

Zu 1.: Ist eine öffentliche WC-Anlage an dieser Stelle genehmigungsfähig?

Ursprünglich wurde der folgende Standort angefragt:

 

Das Landratsamt hatte zunächst den Standort an der angefragten Stelle nicht zusagen wollen und eine Verschiebung gefordert, damit die Anlage nicht im baulichen Außenbereich sondern im Innenbereich liegen würde und damit eine Genehmigung deutlich erleichtert wäre.

 

Bei diesem Ortstermin wurde erneut deutlich festgestellt, dass der beste Standort im Bereich des Parkplatzzu- und Abgangs liegt, da dort der höchste Besucherstrom zu erwarten ist und die WC-Anlage auch noch gut von der Badewiese erreichbar ist. Dieser Standort liegt zwar im Außenbereich – die Anlage dient allerdings dazu, die Umgebung vor Verunreinigungen zu schützen.

 

Dieser Standort wurde informell bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angefragt und ebenfalls, ob hier noch besondere Ausgleichsmaßnahmen für das Bauen im Außenbereich gestellt würden. Dies ist laut Landratsamt nicht der Fall. Lt. Landratsamt würde im Falle einer Beantragung der Standort genehmigt werden können.

 

 

Zu 2.: Werden besondere Anforderungen an diese Abwasseranlage im Hinblick auf das dezentrale Abwasserkonzept in Walchensee und die Nähe zum Walchensee gestellt?

Hierzu liegt eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vor, die empfiehlt, mit einem unterirdischen Tank zu arbeiten und die Abwässer dann von einem entsprechenden Unternehmen regelmäßig abfahren und entsorgen zu lassen.

 

Zu 3.: Ist die Größe der öffentlichen WC-Anlage ausreichend?

Nach Meinung aller Beteiligter muss diese Frage von der Gemeinde Kochel a. See selber beantwortet werden.

 

Damit sind alle Fragen des Vorbescheides abgeklärt, ohne dass dieser weiterverfolgt werden muss. Insbesondere sollten ja explizit die baurechtliche Zulässigkeit vorher abgeklärt werden und dies kann klar mit einem „Ja“ beantwortet werden. Insofern ist ein Bauvorbescheid nicht mehr nötig. Es wird daher vorgeschlagen, den Bauvorbescheid zurückzuziehen und einen Bauantrag mit dem tatsächlich beabsichtigten Vorhaben einzureichen (dies ist aktuell noch nicht möglich, da noch nicht die abschließenden Maße etc. feststehen). Die Baugenehmigung kann dann beantragt werden, wenn die exakte Planung der Anlage abgeschlossen ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich je nach Bauprogramm.

 

 

Stammbaum:
K-0237/2019   Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße (GBV K-VB 09/2019)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0135/2020   Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße; Antrag auf Vorbescheid, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0237/2019-02   Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße; Planung und Bau der Anlage, weiteres Vorgehen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK