Vorlage - K-0064/2020-03
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Beschlussvorschlag:
-kein Beschluss-
Vormerkung:
Die Wahl der/s 3. Bürgermeisterin/s hat unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Dieser lautet: „1Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. 2Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. 3Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 4Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. 5Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. 6Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. 7Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.“
Auf die im Saal des Hauses des Gastes „Heimatbühne“ eigens aufgestellten Wahlkabinen wird hingewiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
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