Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0189/2020-02  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0189/2020
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
27.07.2021 
16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Schreiben LRA - 10%-Staffelung  
Entwurf 01.09.2021 Kindertagesstättengebührensatzung  
Kostenaufstellung Regelkinder - 2020  
Kostenaufstellung Krippenkinder - 2020  
Gebührenkalkulation KoKiTa - LRA  
krippengeld_infoblatt_aktuell  
Beispiel Berechnung - Krippengeld  

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.09.2021 in Kraft und gleichzeitig die aktuell gültige Satzung v. 01.01.2021 außer Kraft. Erster Bürgermeister Holz wird beauftragt die Satzung zu erlassen und auszufertigen.

 


Vormerkung:

 

Mit Schreiben vom 22.02.2021 an alle Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mitgeteilt, dass beim Vollzug des Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) für die Elternbeiträge eine Gebührenstaffelung von 10 Prozent beinhaltet sein muss. Aus diesem Grund ind die Kindergartengebühren für die Gemeinde Kochel a. See nochmals abzuändern.

Der Vorschlag der Verwaltung für die Regelkindergebühren lautet wie folgt:

 

Stunden wöchentl.

Gebühren monatlich (inkl. 5,00 € Spielgeld)

 

neue Gebühren / 10%-Sprung

bisherige Gebühren

20 bis 25 h

165,00 €

165,00 €

25 bis 30 h

180,00 €

175,00 €

30 bis 35 h

200,00 €

185,00 €

35 bis 40 h

215,00 €

195,00 €

40 bis 45 h

235,00 €

205,00 €

 

Im Zuge der Neukalkulation wurde aus den Reihen des Gemeinderates vorgeschlagen, ebenfalls die Gebühren für die Krippenkinder neu zu kalkulieren. Entsprechend wurde seitens der Verwaltung folgender Vorschlag vorbereitet. Hierbei wurde auch die notwendige 10-Prozent-Staffelung beachtet.

 

Stunden wöchentl.

Gebühren monatlich (inkl. 5,00 € Spielgeld)

 

neue Gebühren / 10%-Sprung

bisherige Gebühren

20 bis 25 h

185,00 €

160,00 €

25 bis 30 h

205,00 €

180,00 €

30 bis 35 h

225,00 €

200,00 €

35 bis 40 h

245,00 €

220,00 €

40 bis 45 h

265,00 €

240,00 €

 

Des Weiteren wurde der § 5 Abs. 1 der Kindertagesstättengebührensatzung von 50 Prozent Ermäßigung für das zweite und die weiteren Kinder auf 25 Prozent Ermäßigung gekürzt. Für Ermäßigungen in Härtefällen wird auf § 5 Abs. 2 der Kindertagesstättengebührensatzung verwiesen.

 

Derzeit befindet sich die Kämmerei in den letzten Abschlussarbeiten für den Jahresrechnung 2020. Für den Bereich gemeindlicher Kindergarten (Unterabschnitt 4640.) besteht aktuell ein Defizit über 550.000,00 Euro, das durch die Gemeinde gedeckt werden muss.

 

Nachdem die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses dieses Gebührenmodell in ihrer Sitzung v. 15.06.2021 einstimmig befürwortet haben, folgte am 08.07.2021 ein Gespräch mit den Vorsitzenden des Elternbeirates der „KoKiTa“. Dabei wurden das Schreiben des Landratsamtes sowie die Kalkulation hinsichtlich der Krippenkindern besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-         Es werden Mehreinnahmen erwartet. Deren Höhe kann aktuell noch nicht im Detail kalkuliert werden.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben LRA - 10%-Staffelung (225 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf 01.09.2021 Kindertagesstättengebührensatzung (35 KB)      
Anlage 3 3 Kostenaufstellung Regelkinder - 2020 (513 KB)      
Anlage 4 4 Kostenaufstellung Krippenkinder - 2020 (515 KB)      
Anlage 5 5 Gebührenkalkulation KoKiTa - LRA (419 KB)      
Anlage 6 6 krippengeld_infoblatt_aktuell (99 KB)      
Anlage 7 7 Beispiel Berechnung - Krippengeld (100 KB)      
Stammbaum:
K-0189/2020   Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0189/2020-02   Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass   Finanzverwaltung   Beschlussvorlage GRK