Vorlage - K-0006/2021
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der berührten Öffentlichkeit werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Im Übrigen werden die Anregungen, gemäß der heute gefassten Einzelbeschlüsse, zur Kenntnis genommen, zurückgewiesen oder in den Entwurf des des Bebauungsplanes Nr. 31 - nördlich Franz-Marc-Straße, OT Ried, inkl. Begründung eingearbeitet. Darüber hinaus berührte Belange wurden geprüft und sind nicht ersichtlich. Der Plan und die Begründung bekommen das Datum des heutigen Tages.
Vormerkung:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Vorlagenhistorie verwiesen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.10.2020 für den Bebauungsplan Nr. 31 - nördlich Franz-Marc-Straße, OT Ried, eine erneute Auslegung beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden fand vom 04.12.2020 bis zum 21.12.2020 statt.
Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt und werden den Gremiumsmitgliedern damit bekannt gemacht.
Es liegen folgende Stellungnahmen zur Würdigung vor:
a) Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 26.11.2020
Es wurden weder Bedenken noch Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
b) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 26.11.2020
Es wurden weder Bedenken noch Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
c) Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 21.12.2020
Die Begründung zu den Änderungen werden zur Kenntnis genommen, es wurden keine Bedenken und Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
d) Gemeinde Schlehdorf, Stellungnahme vom 24.11.2020
Es wurden weder Bedenken noch Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
e) Planungsverband Region Oberland, Stellungnahme vom 22.12.2020
Es werden keine Einwände vorgebracht, der Planungsverband schließt sich der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 02.12.2020 an.
f) Industrie- und Handwerkskammer, Stellungnahme vom 09.12.2020
Es wurden weder Bedenken noch Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
g) Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 02.12.2020
Es wurden weder Bedenken noch Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen a) mit g) werden zur Kenntnis genommen.
h) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 07.12.2020
Der Baum Nr. 11 besteht nicht mehr und wurde deshalb aus der Planung herausgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme h wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planes ist nicht erforderlich.
i) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Planungsrecht, Stellungnahme vom 15.12.2020
Der Verzicht auf eine detaillierte Planung von Erschließungsanlagen und Verkehrsflächen erfolgte nach Gesprächen mit den Eigentümern dieser, bisher nur mit einzelnen Wohngebäuden bebauten, Grundstücke. Hierzu wurden in die Begründung Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen in Anlehnung an die aktuelle EAE (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen) aufgenommen um darauf hinzuweisen, dass für eine künftige Bebauung diese Erschließungsanlagen ausreichend groß geplant werden müssen.
Die Empfehlung, unter den Hinweisen im Bebauungsplan Angaben zu Breiten der Wohnwege mit Wendemöglichkeit aufzunehmen, kann umgesetzt werden. Folgende Formulierung könnte unter Hinweise Nr. 6 zur privaten Verkehrsfläche aufgenommen werden:
„Empfehlung zur Anlage von Erschließungsstraßen: Hinterliegergrundstücke sind über mindestens 3 Meter breite Wohnwege an die öffentliche Verkehrsfläche anzubinden. Am Ende der Stichwege sind Wendemöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in ausreichender Größe anzulegen. Für Wohnwege über 80 Meter Länge sollte eine Breite von mindestens 4 Metern vorgesehen werden.“
Der Bebauungsplan enthält nur Baugrenzen, die blau darzustellen sind.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme i) wird zur Kenntnis genommen. Den Vorschlägen des Fachplaners wird gefolgt, jedoch soll statt „Wege etc. sind“ zu formulieren „sollen“, da es sich um eine Empfehlung und nicht um eine Festsetzung handelt.
j) Deutsche Bahn AG, Immobilien, Stellungnahme vom 14.12.2020
Es wurden weder Bedenken noch Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sie sind bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zu beachten.
k) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Holzkirchen, Stellungnahme vom 18.12.2020
Es wurden weder Bedenken noch Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen j) und k) werden zur Kenntnis genommen.
l) Stellungnahme eines betroffenen Eigentümers/Anwohners vom 25.07.2019
Zum Baum Nr. 34 wurde bereits für die erste öffentliche Auslegung beschlossen, dass der Baum erhalten werden soll (siehe Stellungnahme y vom 11.07.2019).
Die Rückfrage bei dem Eigentümer hat ergeben, dass der Baum bei einem Sturm so stark beschädigt wurde, dass er entfernt werden musste. Eine Verpflichtung zum Ersatz gibt es nicht, solange der Bebauungsplan nicht rechtskräftig ist bzw. war. Daher kann der Baum entfallen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme l) wird zur Kenntnis genommen. Baum Nr. 34 entfällt.
m) Stellungnahme von betroffenen Eigentümern/Anwohnern vom 14.12.2020
Die erfolgte Grundstücksteilung hat auf die Planung keine Auswirkungen, ein Nachtrag ist deshalb nicht erforderlich.
Die Kartengrundlage sollte nur durch das Vermessungsamt geändert werden um Ungenauigkeiten zu vermeiden.
Die Darstellung der Bäume Nr. 24 und 33 kann entfallen und die Baugrenze jeweils, wie beantragt, bis zur Ecke verlängert wird, da die Bäume tatsächlich nicht mehr vorhanden sind.
Städtebaulich könnte die Baugrenze auch bis auf 3 Meter an die westliche Grenze herangeführt werden. Die Abstandsflächen nach der Bauordnung sind dennoch einzuhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme m) wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planes wird, wie vorgeschlagen, hinsichtlich der Bäume und der Baugrenzen berücksichtigt.
Abschließend wird von dem Fachplaner noch zusammengefasst, dass die vorgeschlagenen Anpassungen keine Auswirkungen auf die grundsätzlichen Planungsinhalte des Bebauungsplanes haben, und daher aufgrund dieser Änderungen keine weitere Auslegung mehr erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | stellungnahmenKomplett-geschwärzt-internet (4756 KB) |
|