Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0067/2021  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Erhebung in den Monaten April bis Mai 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0080/2020-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
18.05.2021 
14. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kochel a. See verzichtet aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 13.04.2021 auf die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte „KoKiTa“ für die Monate April und Mai 2021, sofern die Kinder die Einrichtung an nicht mehr als 5 Tagen je Kalendermonat besucht haben. Die Verwaltung wird beauftragt den Beitragsersatz beim Freistaat Bayern zu beantragen.

 

 

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Vormerkung:

 

Mit Datum vom 13.04.2021 hat der Ministerrat beschlossen, Eltern auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten. Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021. Der Beitragsersatz ist also für alle Kinder möglich, welche die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als 5 Tagen (Bagatellgrenze) im Kalendermonat besucht haben und der Träger keine Beiträge erhebt. Daher schlägt die Verwaltung vor, wie schon im vergangenen Jahr, sowie den Monaten Januar bis März 2021 auf die Erhebung der Beiträge zu verzichten und den Beitragsersatz bei der Staatsregierung zu beantragen.

 

Für die Eltern welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen und daher der Beitragsersatz nicht zum Tragen kommt, gilt der Beschluss vom 23.03.2021 (TOP 3.1) uneingeschränkt weiter, d. h. diesen Eltern wird lediglich 50 % des eigentlich fälligen Zahlbetrages abgebucht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Verzicht der Gebühren, jedoch Beitragsersatz durch den Freistaat Bayern.


 

 

Stammbaum:
K-0080/2020   Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Erhebung der Benutzungsgebühren in der Zeit des Betretungsverbotes, Rückerstattung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0080/2020-01   Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Erhebung in den Monaten Januar mit August 2021   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0067/2021   Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Erhebung in den Monaten April bis Mai 2021   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK