Vorlage - S-0002/2022
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Gewerbegebiet Breiten wird aufgrund der gefassten Beschlüsse angepasst. Für das weitere Verfahren wird das sogenannte Regelverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB angewandt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Bebauungsplanänderung -nach Anpassung des Plans und der Begründung- öffentlich auszulegen und das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vormerkung:
Die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Breiten wurde bereits im Jahr 2019 beschlossen. Aufgrund der ständigen Planänderungen konnte das Verfahren bislang jedoch nicht weitergeführt werden. Der Änderungsplanung beinhaltet im Wesentlichen den Wegfall des Verbots von Einzelhandelsansiedlungen, damit die im zukünftigen Betrieb hergestellten Waren veräußert werden können.
Der Beschlussvorlage ist die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen als Anlage beigefügt. Auf diese Vorlage wird verwiesen. Die Abwägungen zu den einzelnen Stellungnahmen sollten dann als Beschlüsse gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Auf die Gemeinde entfallen daher keine Kosten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | TÖB-1-Stellungnahmen (775 KB) | ||||
2 | 1. BPÄ_Gewerbegebiet Breiten-Schlehwerk_03_2.TÖB (110 KB) | ||||
3 | BP Schlehwerk_1.TÖB_02 (118 KB) |
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