Vorlage - S-0013/2022-01
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Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 14.04.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden sowie der öffentlichkeit beauftragt.
Vormerkung:
Nachdem im vorangegangenen Tagesordnungspunkt zu dem Bebauungsplan „Nr. 11 – Kirchstraße/Klostergut“ der Gemeinde Schlehodrf die Beratung und Beschlussfassung zur Würdigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, erfolgte, ist nun über die erneute Auslegung und Beteiligung zu entscheiden.
Der Plan ist in der geänderten Fassung dieser Vorlage als Anlage beigefügt und es wird vorgeschlagen den Plan in der vorliegenden Fassung zu billigen und die erneute Auslegung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Bebauungsplan (200 KB) | ||||
2 | Begründung BP_11 (745 KB) |
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