Vorlage - K-0149/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit je einer Einzelgarage wird erteilt. Die Zustimmung zur Abweichung von der Baugrenze zur Errichtung der Einzelgaragen wird für einen Bauantrag in Aussicht gestellt.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im einfachen Bebauungsplan Nr. 6 - Am Gipsbruch in der Fassung der 1. Änderung vom 10.04.1989.
Das Vorhaben hält soweit mit den vorgelegten Unterlagen prüfbar, die Vorgaben des Bebauungsplans mit Ausnahme der Situierung der Garagen und Zufahrt ein. Die Abweichung ist nach aktueller Bewertung städtebaulich vertretbar.
Finanzielle Auswirkungen:
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