Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0076/2023  

Betreff: Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB für den Bereich westlich der Unterauer Straße; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Verfahrensende
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
  Bezüglich:
S-0094/2022
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
14.12.2023 
35. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 01.12.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „westlich der Unterauer Straße“ aufgrund des Urteils des BverwG vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) im Rahmen des § 13b BauGB. Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.


Vormerkung:

Der Gemeinderat hat am 01.12.2022 beschlossen, den Bebaungsplan NR. 17 „westlich der Unterauer Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

 

Mit dem Bebauungsplan sollte mittelfristig eine Verkehrsverbindung zwischen der Staatsstraße 2026 und der Unterauer Straße hergestellt und damit die Engstelle am Beginn der Unterauer Straße umgangen werden.

 

Voraussetzung dafür war jedoch, dass ein kleinerer Bereich westlich der Unterauer Straße als Baugebiet ausgewiesen wird, um so die erforderlichen Grundstücksregelungen herbeiführen zu können. Dies wäre kurzfristig nur durch die Anwendung des § 13 b BauGB möglich gewesen.

 

Am 18.7.2023 hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einen Be­bauungsplan in Baden-Württemberg, der im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, im Normenkontrollver­fahren für unwirksam erklärt (Quelle: https://www.bverwg.de/180723U4CN3.22.0 )

 

Das betrifft aber nicht nur diesen Bebauungsplan, sondern alle B-Pläne im Ver­fahren nach § 13 b, die ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden bzw. wer­den, schon rechtskräftig oder noch im Verfahren sind. Zumindest laufende Verfahren werden im Regelverfahren neu starten müssen.

 

Da aufgrund der Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der sonstigen baurechtlichen Bestimmungen hier nur ein Regelverfahren in Frage kommt, ist das Planverfahren nach § 13b BauGB jedenfalls einzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt


 

Stammbaum:
S-0094/2022   Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b BauGB für den Bereich westlich der Unterauer Straße   Bürgermeister   Beschlussvorlage GRS
S-0076/2023   Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB für den Bereich westlich der Unterauer Straße; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Verfahrensende   Bauamt   Beschlussvorlage GRS