Vorlage - K-0191/2017-01-01
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Beschlussvorschlag:
- wird in der Sitzung gefasst -
Vormerkung:
Feldgeschworene sind gemäß Art. 11 Abs. 3 AbmG im Gemeinderat durch Wahl zu bestellen. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt.
Das Ergebnis der Wahl wird dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wolfratshausen mitgeteilt, welches dann einen Termin für die Vereidigung der neuen Feldgeschworenen festsetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
keine
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