Vorlage - K-0191/2017-01
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Beschlussvorschlag:
-kein Beschluss-
Vormerkung:
Feldgeschworene sind gemäß Art. 11 Abs. 3 AbmG im Gemeinderat durch Wahl zu bestellen. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt.
Diese Wahl zum Feldgeschworenen ist gemäß Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) durchzuführen. Die Wahl erfolgt mittels vorbereiteter Stimmzettel. Ferner besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Bewerber handschriftlich zu wählen.
Das Ergebnis der Wahl wird dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wolfratshausen mitgeteilt, welches dann einen Termin für die Vereidigung der neuen Feldgeschworenen festsetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
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