Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0005/2017-01-01  

Betreff: Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kochel a. See, Unteranger/Angerfeld (GBV K-25/2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0005/2017-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
28.11.2017 
52. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag 1. Bauabschnitt der Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes wird das gemeindliche Einvernehmen unter folgendem Vorbehalt erteilt: Vor Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ist bei der Gemeinde 3-fach ein Konzept zur Minimierung von Lärm und Schmutz auf der öffentlichen Straße sowie ein Gesamtkonzept für die Freiflächengestaltung vorzulegen, da der innerbetriebliche Verkehr durch Reiter, Fußnger, Fahrzeuge, Personal usw. zwischen den bestehenden Anlagen sowie den neugeplanten Anlagen nur über eine privat gesicherte Wegeführung erfolgen darf. Dies ist bereits beim 1. Bauabschnittr das Gesamtvorhaben zu becksichtigen.

 

 


Vormerkung:

Um Inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden wird auf die öffentlichen Vorlagen K-0131/2016 sowie K-0005/2017  und zuletzt K-0005/2017-01  verwiesen.

 

Der Gemeinderat Kochel a. See hat zu dem Standort des Gebäudes bereits grundsätzlich am 28.03.2017 das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen eines Vorbescheides für die 3. Änderungsplanung erteilt.

 

Das Wohnhaus wird nun an der bereits zugestimmten Lage beantragt. Ob das Wohnhaus im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung als 1. Bauabschnitt ohne die weiteren Gebäude zulässigerweise errichtet werden kann, ist durch die Untere Bauaufsicht am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu prüfen. Da in diesem Fall aber bereits vor Jahren die Stallungen in die unmittelbare Nähe zum geplanten Vorhaben ausgesiedelt wurden, besteht hier nicht die Gefahr eines reinen Wohnhausbaues im Außenbereich.

 

Allerdings wurde bisher noch nicht das in dem Vorbescheid geforderte Konzept zur Minimierung von Lärm und Schmutz auf der öffentlichen Straße vorgelegt. Zudem fehlt im Freiflächenplan noch die geforderte Darstellung, wie zum Beispiel Personal und innerbetrieblicher Verkehr zwischen den Umkleiden, Parkplätzen usw. (innerbetrieblicher Verkehr) außerhalb der öffentlichen Straße verlaufen soll. Dies ist jedoch unbedingt nötig, da sonst der innerbetriebliche Verkehr zu einer ständigen Sondernutzung des öffentlichen Grundes führen würde. Von dem Vorhaben dürfen aber weiter keine negativen Auswirkungen auf die vorhandene Wohnbebauung ausgehen. Ein Lösungskonzept zur Minimierung der Lärmentwicklung und Verschmutzung der öffentlichen Straße ist also zusätzlich weiterhin erforderlich. Hierbei sind bereits die geplanten weiteren Bauabschnitte (also Errichtung der weiteren Gebäude nach dem Wohnhaus) zu berücksichtigen.

 

Um das Verfahren nicht unnötig zu verzögern, wird vorgeschlagen, das Einvernehmen zunächst unter Vorbehalt zu erteilen, so dass die Untere Bauaufsicht und die übrigen Fachbehörden bereits mit der Bearbeitung beginnen können. Die Unterlagen sollten jedoch kurzfristig bei der Gemeinde vorgelegt werden, da ansonsten das gemeindliche Einvernehmen als nicht erteilt gilt und bis zur Vorlage und Freigabe der Unterlagen durch den Gemeinderat zunächst keine Genehmigung erteilt werden.

 

Zur Erschließung ist anzumerken, dass derzeit für das geplante Wohnhaus keine Kanalisation unmittelbar vorhanden ist.

Da sich jedoch der Bedarf für die Kanalerweiterung um eine Strecke auf weniger als 50 m beläuft, ist nicht mit unverhältnismäßigem Erschließungsaufwand zu rechnen. Damit ist das Bauvorhaben momentan nicht erschlossen. Die Erschließung wird aber bis zum voraussichtlichen Anschlussbedürfnis des Grundstückes fertig gestellt sein, so dass dies einer Genehmigung nicht im Wege steht.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

r den notwendigen Kanalbau wird mit Kosten zwischen 14.000 und 16.000 Euro gerechnet.

Dies Summe ist bei den Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2018 mit zu becksichtigen. Die Finanzierung erfolgt über die Herstellungsbeiträge für die Kanalisation gem. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

 

 

Stammbaum:
K-0131/2016   Nikolaus Schuldlos; Antrag auf Vorbescheid auf Aussiedlung des "Giggererhofes" in Kochel a. See, Unteranger/Angerfeld (1. Änderungsplanung vom 26.04.2016)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0005/2017   Antrag auf Vorbescheid auf Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kochel a. See, Unteranger/Angerfeld - 2. Änderungsplanung v. 16.01.2017   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0005/2017-01   Antrag auf Vorbescheid zur Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kochel a. See, Unteranger/Angerfeld - 3. Änderungsplanung v. 13.03.2017   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0005/2017-01-01   Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kochel a. See, Unteranger/Angerfeld (GBV K-25/2017)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0005/2017-01-01-01   Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kochel a. See, Unteranger/Angerfeld (GBV K-25/2017/T1)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK