Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0204/2017  

Betreff: Stromlieferung; Bündelausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022, Auftragsvergabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
28.11.2017 
52. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wird nicht gekündigt. Für die Stromlieferjahre 2020 bis 2022 soll wieder eine Bündelausschreibung mit den bisherigen Konditionen durchgeführt werden.

 

 


Vormerkung:

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durch-geführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst.

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Ko-operation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit er-mittelt.

 

Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra aus-geschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten). Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich.

 

Mit der Teilnahme an der letzten Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 wurde zur Vereinfachung ein unbefristeter Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH geschlossen. Sollte sich die Gemeinde an der bevorstehenden Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 jedoch nicht mehr beteiligen wollen, kann der mit KUBUS bestehende Dienstleistungsvertrag mit einer Frist von einem Monat, ab Versand des Ankündigungsschreibens (06.11.2017), schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall müsste sich die Kommune selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2020 kümmern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

An die Fima KUBUS ist ein Honorar in Höhe von rund 1.900,00 Euro zu bezahlen. Dies kann, abhängig von der Zahl der Abnahmestellen leicht variieren.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Mittel sind im Haushalt 2018 bereitzustellen.


 

 

Stammbaum:
K-0204/2017   Stromlieferung; Bündelausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022, Auftragsvergabe   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0222/2017   Stromlieferung; Bündelausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022, Wahl der Strom-Art   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK