Vorlage - K-0048/2018
|
|
Beschlussvorschlag:
Zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, in der Fassung der 1. Änderung v. 24.01.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 19.05.2016 (Eingang 20.05.2016) wurde der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung auf in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, beantragt. Seinerzeit hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nachdem sich die Zufahrtssituation sowie die Ver- und Entsorgungen über das Nachbargrundstück nicht regeln ließen, ist nunmehr ein entsprechender Änderungsantrag eingereicht worden.
Nach Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim kann die Erschließung nun direkt über die Bundesstraße 111 erfolgen. Dadurch resultierende Änderungsplanungen finden sich in dem vorliegenden Antrag wieder. Die Änderungsplanung wurde im Vorfeld bereits mit der Baugenehmigungsbehörde Im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abgestimmt.
Ansonsten finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Änderungsplanung die gemeindlichen Belange derart beeinträchtigt würden, dass das Einvernehmen versagt werden kann (oder muss).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
7 | Änderungsplan_Antrag Hagenfeldt_Nivellement des best. Geländes_24.01.2018 (170 KB) |
|