Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Aufstellungsbeschluss  

77. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 9.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:42   (öffentlich ab 18:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0215/2019-01 Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0215/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Datum vom 19.11.2019 der Gemeinderat beschlossen hat, für den Bereich des Misch- und Gewerbegebietes westlich des Bahnhofs eine Bauleitplanung vorzunehmen. Hierzu sind der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung zwei Anträge von Gemeinderatsmitgliedern zugegangen:

Antrag 2) von Gemeinderatsmitglied Hoffmann-Sailer v. 16.12.2019 bezieht sich auf diesen Tagesordnungspunkt: „In der Vormerkung zum TOP Ö 9.1 / Nr. 35 der morgigen Sitzung steht "Mit Datum vom 19.11.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, für den Bereich des Misch- und Gewerbegebietes westlich des Bahnhofs einen Bebauungsplan aufzustellen" Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Behandlung des TOP Ö 2.1 so nicht gefasst! Zur nochmaligen Behandlung mit dem Vorbescheidsantrag lag uns neben dem Antrag nur die Stellungnahme des Landratsamtes vor, in der die Befürchtung der Gemeinde (Verlust des Mischgebietes) verneint wurde.“ Der Vorsitzende bestätigt dies und teilt mit, dass lediglich die Verwaltung mit der Vorbereitung bauplanerischer Schritte beauftragt wurde und die Verwaltung insofern eine Korrektur vornehmen wird.

Gemeinderatsmitglied Dollrieß hat mit Schreiben vom 16.12.2019 beantragt, „den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg zu vertagen und zurückzustellen. Zuerst solle mein schriftlicher Antrag vom 06.08.2018, der bis jetzt nicht dem Gemeinderat vorgelegt worden ist, vorgestellt, diskutiert und darüber abgestimmt werden. Es geht um die Erstellung einer Richtlinie über sozialgerechte oder zukunftsorientierte Bodennutzung im Gemeindegebiet.“ Gemeinderatsmitglied Dollrieß teilt mit, dass er diesen Antrag zurückzieht, da der Vorsitzende bereits einen Termin für den 17.02.2020 mit einem Mitarbeiter des Bayerischen Gemeindetages vereinbart hat, der zu diesem Thema referieren wird. 

Gemeinderatsmitglied Hoffmann-Sailer stellt den Antrag, den Antrag von Gemeinderatsmitglied Dollrieß beizubehalten. Der Vorsitzende stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Der Antrag auf Vertagung und Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 9.1 wird abgelehnt, da für das hierbei betroffene Gebiet eine mögliche Richtlinie über sozialgerechte oder zukunftsorientierte Bodennutzung aller Voraussicht nach keine Anwendung finden würde und daher in einer Abwägung der mögliche Schaden im Sinne einer Nichtumsetzung des am 19.11.2019 gefassten Gemeinderatsbeschlusses schwerer wiegen würde.

 

Abstimmungsergebnis:

 

15 : 1

 

 

Der Vorsitzende führt weiter in das Thema ein und berichtet, dass mit Datum vom 19.11.2019 der Gemeinderat beschlossen hat, für den Bereich des Misch- und Gewerbegebietes westlich des Bahnhofs eine Bauleitplanung vorzunehmen. Die damit angedachte Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolge deswegen, weil es in dem künftigen Geltungsbereich verschiedene Interessen (u. a. Gewerbe und Wohnen) gibt. Die Gemeinde Kochel a. See möchte mit dieser Bauleitplanung die bestehenden Gewerbebetriebe schützen, Gewerbeansiedlungen und Expansionen entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplanes fördern sowie die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Mischgebietes zu einem verträglichen Miteinander entwickeln. Hierbei soll insbesondere die Wohnnutzung mit den gewerblichen Nutzungen in einen planerischen Rahmen geführt werden.

Die aktuelle Situation des Mischgebietes als Gebiet der Innenentwicklung zusammen mit den nun zu überplanenden Gewerbe- und Mischgebietsflächen im Außenbereich würde sonst zu Konflikten bei der jeweiligen Einzelgenehmigung führen, die durch Bauleitplanung vermeidbar sind. Im Rahmen des Abwägungsprozesses können auf der planerischen Ebene und die Beteiligung der Fachstellen und betroffenen Öffentlichkeit die zu erwartenden Konflikte ermittelt und schließlich auch bewältigt werden.

 

 


Beschluss:

 

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunwegim Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) wird beschlossen. Der künftige Geltungsbereich ist in der Anlage unmaßstäblich eingetragen und umfasst die Flurstücke 2875 (teilw.), 2738/19, 2873/22, 2873/23 (teilw.), 2873/3, 2873/15, 2873/16, 2738/20 (teilw.), 2873/6, 2873/2, 899/41, 899/40, 899/34 (teilw.), 899/48 (teilw.), 899 (teilw.), 899/43, 899/47 (teilw.), 899/29 (teilw.), 2914 (teilw.), 2873, 2873/4 und 2873/13 der Gemarkung Kochel a. See.

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses beauftragt. Für erforderliche externe Planer sind Angebote einzuholen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 1