Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Erlass einer Veränderungssperre  

77. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 9.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:42   (öffentlich ab 18:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0230/2019 Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Erlass einer Veränderungssperre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0215/2019-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund des beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bereich des Misch- und Gewerbegebietes westlich des Bahnhofes in Kochel a. See bzw. westlich des Friedzaunwegs und der damit verfolgten Zielsetzung, die eine städtebauliche Fehlentwicklung vermeiden soll und eine ortsplanerisch verträgliche Steuerung der gewerblichen und handwerklichen Nutzungen sowie der Wohnnutzung im Mischgebiet sicherstellen soll, ist zur Sicherung der Bauleitplanung eine Veränderungssperre zu erlassen. Die befürchtete bauliche Fehlentwicklung ist insbesondere darin begründet, dass derzeit im Rahmen der Kriterien des § 34 BauGB und aufgrund eines vorliegenden Vorbescheidsantrages die Planungsabsichten der Gemeinde nicht mehr realisiert werden können.

 

Dies betrifft insbesondere einen vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Tiefgarage, der Umnutzung von Gewerbefläche zu Wohnraum und dem Bau eines Doppelhauses im Mischgebiet, welcher aus Sicht der Gemeinde Kochel a. See nicht im geringen Ausmaß bzw. nicht ohne große zu befürchtende Auswirkung auf die Entwicklung des Gebietes wäre. Die planerische Konfliktlösung zwischen der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung im Mischgebiet sowie den angrenzenden Gewerbeflächen in Verbindung mit der Umsetzung des Flächennutzungsplanes und der Entwicklung des Potentials der Misch- und Gewerbeflächen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen der jeweils Betroffenen sind wesentliche Bereiche der beabsichtigten Planung.

 

Der Wortlaut und der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist den Anlagen zu entnehmen.

 


Beschluss:

 

 

Um die Zielsetzung einer ortsplanerisch sinnvollen Steuerung der baulichen Erweiterungsmöglichkeiten, des verträglichen Einklangs der verschiedenen Anforderungen und Nutzungsinteressen miteinander sowie der gewerblichen  Nutzungsmöglichkeiten als auch der Wohnbauentwicklung insgesamt nicht zu gefährden, beschließt der Gemeinderat zur Sicherung der Planung für den Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg aufgrund Art. 23 GO und §§ 14 und 16 BauGB die vorliegende Veränderungssperre zu erlassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

15 : 1