Auszug - Wahl der/s 3. Bürgermeisterin/s
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Wortprotokoll |
Die Wahl der/s 3. Bürgermeisterin/s hat unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Dieser lautet: „1Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. 2Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. 3Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 4Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. 5Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. 6Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. 7Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.“
Der Vorsitzende weist ausdrücklich auf diese Vorschriften hin und bittet die Mit-glieder des Gemeinderats, die beiden eigens aufgebauten Wahlkabinen zu nutzen und den Stimmzettel in die vorbereitete Wahlurne zu werfen. Anschließend bittet er um Vorschläge für die Wahl des 3. Bürgermeisters.
Vorgeschlagen werden: Gemeinderatsmitglied Veronika Atzinger
Gemeinderatsmitglied Rosemarie Marksteiner
Gemeinderatsmitglied Bettina Sindlhauser.
Weitere Vorschläge werden auf Nachfrage des Vorsitzenden nicht genannt.
Die Wahl ergibt folgendes Ergebnis:
- abgegebene Stimmzettel: 17
- gültige Stimmzettel: 17 (0 Stimmzettel ungültig)
- von den 17 Stimmen entfielen 10 Stimmen auf Veronika Atzinger
4 Stimmen auf Bettina Sindlhauser
3 Stimmen auf Rosi Marksteiner
Mit über 50 Prozent der Stimmen ist damit als 3. Bürgermeisterin gewählt: Veronika Atzinger.
Gemeinderatsmitglied Atzinger nimmt auf Nachfrage des Vorsitzenden die Wahl an.