Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass Hr. Heiko Folkerts, Weilheim, am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht hat.
Die Klage wird damit begründet, dass der angefochtene Bebauungsplan das Willkürverbot aus Art. 118 Bayerische Verfassung (BV) verletzt.
Beschluss:
Die Einreichung einer Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt v. 24.07.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0