Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof  

3. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0058/2018-05 Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0058/2018
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass Hr. Heiko Folkerts, Weilheim, am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht hat.

Die Klage wird damit begründet, dass der angefochtene Bebauungsplan das Willkürverbot aus Art. 118 Bayerische Verfassung (BV) verletzt.

 


Beschluss:

 

Die Einreichung einer Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt v. 24.07.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0