Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0058/2018-05  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0058/2018
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.06.2020 
3. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Die Einreichung einer Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt v. 24.07.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Vormerkung:

Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass Hr. Heiko Folkerts, Weilheim, am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht hat.

Die Klage wird damit begründet, dass der angefochtene Bebauungsplan das Willkürverbot aus Art. 118 Bayerische Verfassung (BV) verletzt.

 

 

Hinweis:

Art. 118 Bayerische Verfassung

(1) 1Vor dem Gesetz sind alle gleich. ²Die Gesetze verpflichten jeden in gleicher Weise und jeder genießt auf gleiche Weise den Schutz der Gesetze.

(2) 1Frauen und Männer sind gleichberechtigt. ²Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) 1Alle öffentlich-rechtlichen Vorrechte und Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufgehoben. ²Adelsbezeichnungen gelten nur als Bestandteil des Namens; sie dürfen nicht mehr verliehen und können durch Adoption nicht mehr erworben werden.

(4) 1Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie mit einem Amt oder einem Beruf in Verbindung stehen. ²Sie sollen außerhalb des Amtes oder Berufs nicht geführt werden. ³Akademische Grade fallen nicht unter dieses Verbot.

(5) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nur nach Maßgabe der Gesetze verliehen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Stammbaum:
K-0057/2018   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Aufstellungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0058/2018   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Billigung des Entwurfs und Auslegung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0058/2018-01   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0058/2018-01-01   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; erneute Auslegung und Behördenbeteiligung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0058/2018-02   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung/Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0058/2018-03   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Satzungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0058/2018-05   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0058/2018-05-01   Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK