Vorlage - K-0058/2018
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt mit Stand vom 20.03.2018 wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Vormerkung:
Die konzeptionellen Planungen für die Neugestaltung der Grundstücke des ehemaligen Verstärkeramtes mit einem neuen Bauhof sowie Wohnungen und weiterer gewünschter Nutzungen wurden bereits in den gemeindlichen Gremien vorgestellt (s. Vorlage K-0156/2016-02-02).
Auf dieser Basis wurde von den Planern der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt (s. Anlage), um den nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan Nr. 34 ehemaliges Verstaerkeramt - Entwurf (3133 KB) | ||||
2 | 089_18-03-20_B-Plan Verstaerkeramt Begründung_ENTWURF (199 KB) |