Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei  

3. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0058/2018-05-01 Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0058/2018-05
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass über eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht wurde.  

 

Um die Interessen der Gemeinde Kochel a. See vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof adäquat vertreten lassen zu können, ist es unabdingbar, eine Rechtsanwaltskanzlei hiermit zu beauftragen.

 


Beschluss:

 

Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Interessen im anhängigen Popularklage-Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehem. Verstärkeramt ist eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 1