Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt; Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass über eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht wurde.
Um die Interessen der Gemeinde Kochel a. See vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof adäquat vertreten lassen zu können, ist es unabdingbar, eine Rechtsanwaltskanzlei hiermit zu beauftragen.
Beschluss:
Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Interessen im anhängigen Popularklage-Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehem. Verstärkeramt ist eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
14 : 1