Vorlage - K-0058/2018-05-01
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Beschlussvorschlag:
Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Interessen im anhängigen Popularklage-Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehem. Verstärkeramt ist eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.
Vormerkung:
Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass über eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht wurde.
Um die Interessen der Gemeinde Kochel a. See vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof adäquat vertreten lassen zu können, ist es unabdingbar eine Rechtsanwaltskanzlei hiermit zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die exakten Kosten können zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht abgesehen werden, da aktuell erst erste Gespräche mit unterschiedlichen Kanzleien hinsichtlich der Beauftragung geführt werden können.
Die Kosten dürften aber nicht unerheblich werden und sind so im Haushalt 2020 nicht eingeplant gewesen.