Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre  

5. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0230/2019-01 Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0230/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Bereich der erlassenen Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 35 wurde ein Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre eingereicht.

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung sowie der Veränderungssperre und weitere Hinweise zu dem beantragten Vorhaben sind den im Ratsinformationssystem verknüpften Vorlagen zu entnehmen (um Wiederholungen zu vermeiden). Eine Veränderungssperre verfolgt grundsätzlich das Ziel, städtebauliche Fehlentwicklungen während eines Planaufstellungsverfahrens zu vermeiden. Da bisher zu dem Bebauungsplan noch kein Vorentwurf (bis auf den Umgriff) definiert ist, kann mangels Grundlage noch keine Prüfung erfolgen, ob das beabsichtigte Vorhaben dem künftigen Rahmen und Vorgaben der Gemeinde zur Bebauung des Gebietes entspricht. Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Bauvorhaben weiterhin zu einem wesentlichen Teil die Änderung von Geschäftsflächen zu Wohnflächen vorsieht, welches zum vorhandenen Mischgebiet kontraproduktiv wäre. Die Gemeinde hat das erklärte Ziel, die Mischgebietsflächen und angrenzende Gewerbeflächen auch für diese Zwecke zu sichern.

Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt mangels einer Grundlage für die Ausnahme zu dem Ausnahmeantrag das Einvernehmen nur verweigert werden. Dies mag zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren anders beurteilt werden können.

 

Der Vorsitzende zeigt dem Gremium die vorliegenden Baupläne und erläutert den Zeitplan für die Aufstellung des Bebauungsplans.

 

Aus Reihen des Gremiums wird darum gebeten, Einblick in zwei vom Landratsamt zu diesem Thema erstellte Schreiben zu gewähren, die der Vorlage nicht beigefügt waren. Diese liegen laut Vorsitzendem vor und können im Rathaus eingesehen werden.

 


Beschluss:

 

 

Zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 3