Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0230/2019-01  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0230/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
21.07.2020 
5. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

 

Im Bereich der erlassenen Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 35 wurde ein Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre eingereicht (s. Anlage).

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung sowie der Veränderungssperre und weitere Hinweise zu dem beantragten Vorhaben sind den im Ratsinformationssystem verknüpften Vorlagen zu entnehmen (um Wiederholungen zu vermeiden).  Eine Veränderungssperre verfolgt das Ziel, städtebauliche Fehlentwicklungen während eines Planaufstellungsverfahrens zu vermeiden. Da bisher zu dem Bebauungsplan noch kein Vorentwurf (bis auf den Umgriff) definiert ist, kann mangels Grundlage noch keine Prüfung erfolgen, ob das beabsichtigte Vorhaben dem künftigen Rahmen und Vorgaben der Gemeinde zur Bebauung des Gebietes entspricht.

 

Insbesondere, da das Bauvorhaben weiterhin zu einem wesentlichen Teil die Änderung von Geschäftsflächen zu Wohnflächen vorsieht, welches zum vorhandenen Mischgebiet kontraproduktiv wäre. Die Gemeinde hat das erklärte Ziel, die Mischgebietsflächen und angrenzende Gewerbeflächen auch für diese Zwecke zu sichern.

 

Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt mangels einer Grundlage für die Ausnahme zu dem Ausnahmeantrag das Einvernehmen nur verweigert werden. Dies mag zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren anders beurteilt werden können.

 

Auf die übrigen Punkte des beigefügten Antrages wird mündlich in der Sitzung eingegangen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Stammbaum:
K-0126/2019   Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung des Bestandsgebäudes und Errichtung einer Tiefgarage sowie Neubau eines Doppelhauses und Errichtung von Garagen, Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-VB 05/2019)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0215/2019   Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung des Bestandsgebäudes und Errichtung einer Tiefgarage sowie Neubau eines Doppelhauses und Errichtung von Garagen, Kochel a. See, Friedzaunweg (erneute Beratung, GBV K-VB 05/2019)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0215/2019-01   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Aufstellungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0230/2019   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Erlass einer Veränderungssperre   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0230/2019-01   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0230/2019-03   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Verlängerung der Veränderungssperre   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0163/2022   Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; Veränderungssperre, Verlängerung   Bauamt   Beschlussvorlage GRK