Vorlage - K-0230/2019-01
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Beschlussvorschlag:
Zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Vormerkung:
Im Bereich der erlassenen Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 35 wurde ein Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre eingereicht (s. Anlage).
Ziel und Zweck der Bauleitplanung sowie der Veränderungssperre und weitere Hinweise zu dem beantragten Vorhaben sind den im Ratsinformationssystem verknüpften Vorlagen zu entnehmen (um Wiederholungen zu vermeiden). Eine Veränderungssperre verfolgt das Ziel, städtebauliche Fehlentwicklungen während eines Planaufstellungsverfahrens zu vermeiden. Da bisher zu dem Bebauungsplan noch kein Vorentwurf (bis auf den Umgriff) definiert ist, kann mangels Grundlage noch keine Prüfung erfolgen, ob das beabsichtigte Vorhaben dem künftigen Rahmen und Vorgaben der Gemeinde zur Bebauung des Gebietes entspricht.
Insbesondere, da das Bauvorhaben weiterhin zu einem wesentlichen Teil die Änderung von Geschäftsflächen zu Wohnflächen vorsieht, welches zum vorhandenen Mischgebiet kontraproduktiv wäre. Die Gemeinde hat das erklärte Ziel, die Mischgebietsflächen und angrenzende Gewerbeflächen auch für diese Zwecke zu sichern.
Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt mangels einer Grundlage für die Ausnahme zu dem Ausnahmeantrag das Einvernehmen nur verweigert werden. Dies mag zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren anders beurteilt werden können.
Auf die übrigen Punkte des beigefügten Antrages wird mündlich in der Sitzung eingegangen.
Finanzielle Auswirkungen:
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