Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße; Antrag auf Vorbescheid, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen  

7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0135/2020 Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße; Antrag auf Vorbescheid, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0237/2019
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Abteilung Tourismus
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias  Finanzverwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GRM Lautenbacher verlässt den Sitzungssaal um 20:38 Uhr.

Die Gemeinde Kochel a. See beantragte den Neubau einer WC-Anlagen für den öffentlichen Bedarf in der Seestraße in Walchensee. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Vorlage K-0237/2019 verwiesen.

 

Es ging um die Klärung von wesentlichen bauplanungsrechtlichen Fragen. Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt:

  1. Ist eine öffentliche WC-Anlage an dieser Stelle genehmigungsfähig?
  2. Werden besondere Anforderungen an diese Abwasseranlage im Hinblick auf das dezentrale Abwasserkonzept in Walchensee und die Nähe zum Walchensee gestellt?
  3. Ist die Größe der öffentlichen WC-Anlage ausreichend?

 

Über den Vorbescheid ist zwar noch nicht abschließend entschieden worden, die baurechtlich relevanten Fragen konnten aber geklärt werden.

 

Zu 1.: Ist eine öffentliche WC-Anlage an dieser Stelle genehmigungsfähig?

 

Das Landratsamt hatte zunächst den Standort an der angefragten Stelle nicht zusagen wollen und eine Verschiebung gefordert, damit die Anlage nicht im baulichen Außenbereich sondern im Innenbereich liegen würde und damit eine Genehmigung deutlich erleichtert wäre.

Bei diesem Ortstermin wurde erneut deutlich festgestellt, dass der beste Standort im Bereich des Parkplatzzu- und Abgangs liegt, da dort der höchste Besucherstrom zu erwarten ist und die WC-Anlage auch noch gut von der Badewiese erreichbar ist. Dieser Standort liegt zwar im Außenbereich – die Anlage dient allerdings dazu, die Umgebung vor Verunreinigungen zu schützen.

Dieser Standort wurde informell bei der unteren Bauaufsichtsbehörde angefragt und ebenfalls, ob hier noch besondere Ausgleichsmaßnahmen für das Bauen im Außenbereich gestellt würden. Dies ist laut Landratsamt nicht der Fall. Lt. Landratsamt würde im Falle einer Beantragung der Standort genehmigt werden können.

 

Zu 2.: Werden besondere Anforderungen an diese Abwasseranlage im Hinblick auf das dezentrale Abwasserkonzept in Walchensee und die Nähe zum Walchensee gestellt?

 

Hierzu liegt eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vor, die empfiehlt, mit einem unterirdischen Tank zu arbeiten und die Abwässer dann von einem entsprechenden Unternehmen regelmäßig abfahren und entsorgen zu lassen.

 

Zu 3.: Ist die Größe der öffentlichen WC-Anlage ausreichend?

Nach Meinung aller Beteiligter muss diese Frage von der Gemeinde Kochel a. See selber beantwortet werden.

 

Damit sind alle Fragen des Vorbescheides abgeklärt, ohne dass dieser weiterverfolgt werden muss. Insbesondere sollten ja explizit die baurechtliche Zulässigkeit vorher abgeklärt werden und dies kann klar mit einem „Ja“ beantwortet werden. Insofern ist ein Bauvorbescheid nicht mehr nötig. Es wird daher vorgeschlagen, den Bauvorbescheid zurückzuziehen und einen Bauantrag mit dem tatsächlich beabsichtigten Vorhaben einzureichen (dies ist aktuell noch nicht möglich, da noch nicht die abschließenden Maße etc. feststehen). Die Baugenehmigung kann dann beantragt werden, wenn die exakte Planung der Anlage abgeschlossen ist.

 

Ein Gemeinderatsmitglied berichtet, dass die Fa. Richard Öttl gerne ein Angebot zum Abwasserkonzept abgeben würde, was laut Vorsitzendem nicht möglich ist, da eine öffentliche Behörde ausschreiben muss.

 


Beschluss:

 

Der Vorbescheidsantrag zum Neubau einer öffentlichen WC-Anlage in Walchensee, Seestraße, wird zurückgezogen. Es wird stattdessen ein Bauantrag vorbereitet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0