Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Erhebung in den Monaten April bis Mai 2021  

14. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0067/2021 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Erhebung in den Monaten April bis Mai 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0080/2020-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Datum vom 13.04.2021 hat der Ministerrat beschlossen, Eltern auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten. Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021. Der Beitragsersatz ist also r alle Kinder möglich, welche die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als 5 Tagen (Bagatellgrenze) im Kalendermonat besucht haben und der Träger keine Beiträge erhebt. Daher schlägt die Verwaltung vor, wie schon im vergangenen Jahr, sowie den Monaten Januar bis März 2021 auf die Erhebung der Beiträge zu verzichten und den Beitragsersatz bei der Staatsregierung zu beantragen.

 

Für die Eltern welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen und daher der Beitragsersatz nicht zum Tragen kommt, gilt der Beschluss vom 23.03.2021 (TOP 3.1) uneingeschränkt weiter, d. h. diesen Eltern wird lediglich 50 % des eigentlich fälligen Zahlbetrages abgebucht.

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Kochel a. See verzichtet aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 13.04.2021 auf die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte „KoKiTa“ für die Monate April und Mai 2021, sofern die Kinder die Einrichtung an nicht mehr als 5 Tagen je Kalendermonat besucht haben. Die Verwaltung wird beauftragt den Beitragsersatz beim Freistaat Bayern zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0