Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass  

16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0189/2020-02 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0189/2020
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 aufgrund des stetig wachsenden Defizits in diesem Bereich eine Erhöhung der Kindergartengebühren zum 01.01.2021 beschlossen. Dass nunmehr diese Gebühr erneut angepasst werden müssen, hat einen anderen Grund: Mit Schreiben vom 22.02.2021 an alle Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mitgeteilt, dass beim Vollzug des Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) für die Elternbeiträge eine Gebührenstaffelung von 10 Prozent beinhaltet sein muss. Aus diesem Grund sind die Kindergartengebühren für die Gemeinde Kochel a. See nochmals abzuändern.

 

Der Vorschlag der Verwaltung für die Regelkindergebühren lautet wie folgt:

 

Stunden wöchentl.

Gebühren monatlich (inkl. 5,00 € Spielgeld)

 

neue Gebühren / 10%-Sprung

bisherige Gebühren

20 bis 25 h

165,00 €

165,00 €

25 bis 30 h

180,00 €

175,00 €

30 bis 35 h

200,00 €

185,00 €

35 bis 40 h

215,00 €

195,00 €

40 bis 45 h

235,00 €

205,00 €

 

Im Zuge der Neukalkulation wurde aus den Reihen des Gemeinderates vorgeschlagen, ebenfalls die Gebühren für die Krippenkinder neu zu kalkulieren. Entsprechend wurde seitens der Verwaltung folgender Vorschlag vorbereitet. Hierbei wurde auch die notwendige 10-Prozent-Staffelung beachtet.

 

Stunden wöchentl.

Gebühren monatlich (inkl. 5,00 € Spielgeld)

 

neue Gebühren / 10%-Sprung

bisherige Gebühren

20 bis 25 h

185,00 €

160,00 €

25 bis 30 h

205,00 €

180,00 €

30 bis 35 h

225,00 €

200,00 €

35 bis 40 h

245,00 €

220,00 €

40 bis 45 h

265,00 €

240,00 €

 

Des Weiteren wurde der § 5 Abs. 1 der Kindertagesstättengebührensatzung von 50 Prozent Ermäßigung für das zweite und die weiteren Kinder auf 25 Prozent Ermäßigung gekürzt. Für Ermäßigungen in Härtefällen wird auf § 5 Abs. 2 der Kindertagesstättengebührensatzung verwiesen.

 

Derzeit befindet sich die Kämmerei in den letzten Abschlussarbeiten für die Jahresrechnung 2020. Für den Bereich gemeindlicher Kindergarten (Unterabschnitt 4640.) besteht aktuell ein Defizit über 550.000,00 Euro, das durch die Gemeinde gedeckt werden muss.

 

Nachdem die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses dieses Gebührenmodell in ihrer Sitzung v. 15.06.2021 einstimmig befürwortet haben, folgte am 08.07.2021 ein Gespräch mit den Vorsitzenden des Elternbeirates der „KoKiTa“. Dabei wurde das Schreiben des Landratsamtes sowie die Kalkulation hinsichtlich der Krippenkinder besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Die Details zur neuen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) sind der Anlage zu entnehmen.

 


Beschluss:

 

Dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) mit neuen Gebührensätzen wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten und gleichzeitig die aktuellltige Satzung v. 01.01.2021 außer Kraft treten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf01092021Kindertagesstaettengebuehrensat (35 KB)