Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass  

21. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:32   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0034/2021-02 Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0034/2021
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurde erstmals im Jahre 2011 eine Parkgebührenverordnung beschlossen. Mit der Umsetzung des Parkplatzkonzeptes 2021 wurde diese Verordnung neu erlassen.

Bei der Einführung des Parkplatzkonzeptes 2021 im vergangenen Spätsommer und insbesondere durch die Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten am 14.10.2021 hatte der Vorsitzende zugesagt, dass die Verwaltung die Entwicklung genau beobachten, bei Zeiten wieder im Gemeinderat berichten und bei Bedarf auch Vorschläge zur Anpassung vorlegen wird.

Durch die technische Ausstattung der Automaten ist es möglich, sehr detaillierte Auswertungen vorzunehmen. Bemerkenswert bei dieser Auswertung ist sicherlich die hohe Zahl der Aktionen in nur zweieinhalb Monaten. Diese lag bei 22.745. 689 Mal wurde der Tageskurbeitrag zudem separat bezahlt wurde. Eine erstaunlich hohe Zahl im Vergleich zu den ersten Schätzungen.

Zudem haben die Verwaltung einige Zuschriften erreicht, die auch wertvolle Tipps und Anregungen enthalten haben.

 

Aus den nackten Zahlen sowie aus den Nutzererfahrungen hat die Verwaltung diverse Anpassungen entwickelt, die in der neuen Parkgebührenverordnung enthalten sind:

- Wir werden den Stundentarifs an allen gemeindlichen Parkautomaten einführen. Wer also künftig im Gemeindegebiet auf einen Wander- oder Bade-Parkplatz fährt, muss nicht automatisch ein Tagesticket erwerben, sondern kann je nach Dauer seines Aufenthalts ein entsprechendes Stundenticket ziehen. Bei den Stundentickets fällt wie bisher auch schon kein Tageskurbeitrag an.           

- Mit Ausnahme am Parkplatz P3, wo man weiterhin für den Einkauf kostenlos eine Stunde parken kann, wird dafür die freie erste halbe Stunde gestrichen. Bei der Datenauswertung wurde festgestellt, dass dieses Ticket sehr oft ich nenne es mal zweckentfremdet“ wurde und deshalb leider seinen ursprünglich von uns gedachten Sinn und Zweck nicht erfüllen konnte.          

- Der Stundentarif wird auf 2,00 Euro erhöht. Wir haben hier zahlreiche Hinweise erhalten, dass wir bisher zu billig sind. Vergleiche in anderen Regionen haben dies dann auch bestätigt.                            

- Das Tagesticket wird künftig für volle 24 Stunden gelten und nicht mehr nur wie bisher bis zum Ende des Tages. Das heißt: Wer zum Beispiel heute am 04.04.2022 um 10.00 Uhr ein Tagesticket löst, der kann dieses dann auch bis morgen, 05.04.2022, 10.00 Uhr, nutzen. Dabei ist natürlich immer die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Soll heißen, auf Parkplätzen, auf denen eine Nachtparkverbot besteht, darf man natürlich trotzdem nicht stehen bleiben.

Diese Anpassungen sind auch das einstimmige Ergebnis aus zwei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und wurden somit in die geänderte Parkgebührenverordnung eingearbeitet.

Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten sollen im Vergleich zur gültigen Fassung v. 27.07.2021 folgende Anpassungen vorgenommen werden:

-          Einführung des Stundentarifs an allen Parkautomaten

-          Streichung der freien halben Stunde mit Ausnahme am Parkplatz P 3 (OT Kochel a. See, Bahnhofstraße/Friedzaunweg)

-          Erhöhungen des Stundentarifs

-          Geltung des Tagestickets für volle 24 Stunden (d. h. z. B. 01.05.2022, 11.00 Uhr bis 02.05.2022, 11.00 Uhr; bisher endete das Tagestickt mit Ablauf des Tages).

Bei der Einführung des Parkplatzkonzeptes 2021 im vergangenen Spätsommer und insbesondere durch die Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten am 14.10.2021 hatte der Vorsitzende zugesagt, dass die Verwaltung die Entwicklung genau beobachten, bei Zeiten wieder im Gemeinderat berichten und bei Bedarf auch Vorschläge zur Anpassung vorlegen wird.

Durch die technische Ausstattung der Automaten ist es möglich, sehr detaillierte Auswertung vorzunehmen. Bemerkenswert bei dieser Auswertung ist sicherlich die hohe Zahl der Aktionen in nur zweieinhalb Monaten. Diese lag bei 22.745. 689 Mal wurde der Tageskurbeitrag zudem separat bezahlt wurde. Eine erstaunlich hohe Zahl im Vergleich zu den ersten Schätzungen.

Zudem haben die Verwaltung einige Zuschriften erreicht, die auch wertvolle Tipps und Anregungen enthalten haben.

 

Aus den nackten Zahlen sowie aus den Nutzererfahrungen hat die Verwaltung diverse Anpassungen entwickelt, die in der neuen Parkgebührenverordnung enthalten sind:

- Wir werden den Stundentarifs an allen gemeindlichen Parkautomaten einführen. Wer also künftig im Gemeindegebiet auf einen Wander- oder Bade-Parkplatz fährt, muss nicht automatisch ein Tagesticket erwerben, sondern kann – je nach Dauer seines Aufenthalts – ein entsprechendes Stundenticket ziehen. Bei den Stundentickets fällt wie bisher auch schon kein Tageskurbeitrag an.           

- Mit Ausnahme am Parkplatz P3, wo man weiterhin für den Einkauf kostenlos eine Stunde parken kann, wird dafür die freie erste halbe Stunde gestrichen. Bei der Datenauswertung wurde festgestellt, dass dieses Ticket sehr oft – ich nenne es mal – „zweckentfremdet“ wurde und deshalb leider seinen ursprünglich von uns gedachten Sinn und Zweck nicht erfüllen konnte.          

- Der Stundentarif wird auf 2,00 Euro erhöht. Wir haben hier zahlreiche Hinweise erhalten, dass wir bisher zu billig sind. Vergleiche in anderen Regionen haben dies dann auch bestätigt.                            

- Das Tagesticket wird künftig für volle 24 Stunden gelten und nicht mehr nur wie bisher bis zum Ende des Tages. Das heißt: Wer zum Beispiel heute am 04.04.2022 um 10.00 Uhr ein Tagesticket löst, der kann dieses dann auch bis morgen, 05.04.2022, 10.00 Uhr, nutzen. Dabei ist natürlich immer die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Soll heißen, auf Parkplätzen, auf denen eine Nachtparkverbot besteht, darf man natürlich trotzdem nicht stehen bleiben.

Diese Anpassungen sind auch das einstimmige Ergebnis aus zwei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und wurden somit in die geänderte Parkgebührenverordnung eingearbeitet.

 

Aufgrund der Tatsache, dass das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen Flowbird bereits Anfang April 2022 im Gemeindegebiet tätig ist und Umprogrammierungen vornimmt, soll in diesem Zusammenhang auch gleich die Umstellung der Software auf die neuen Satzungsregelungen erfolgen. Aus diesem Grund wurde im Vergleich zu der Satzungsfassung, die der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 22.02.2022 einstimmig befürwortet hat, lediglich das Datum des Inkrafttretens vom 01.05.2022 auf 01.04.2022 geändert. Alle anderen Regelungen sind gleich geblieben. Die vorläufige Fassung wurde bereits am 29.03.2022 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt.

 

GRM Greiner verlässt die Sitzung um 19:51 Uhr.

 

Aus Reihen des Gremiums wird als positiv bewertet, dass ein Stundenticket eingeführt wird. Ein 24-Stunden-Ticket wird aus Naturschutzgründen jedoch als kritisch erachtet. Aber die Straßenverkehrsordnung geht vor.

 

GRM Greiner kommt um 19:52 Uhr zur Sitzung zurück.

 

Eine weitere Wortmeldung aus Reihen des Gemeinderates findet ein 24-Stunden-Ticket sinnvoll und fragt, ob man Automaten an Stellen, wo ein Nachtparkverbot bestehen soll, nicht einzeln programmieren kann.

Der Vorsitzende plädiert dafür, jetzt erst einmal abzuwarten und zu testen.

 


Beschluss:

 

 

Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt am 01.04.2022 in Kraft und die Verordnung vom 27.07.2021 gleichzeitig außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0