Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-14/2019) - Verlängerung der Gültigkeitsdauer (1435/2022) und Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg  

30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0110/2019-01 Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-14/2019) - Verlängerung der Gültigkeitsdauer (1435/2022) und Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0110/2019
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GRM Pfleger kommt um 17:52 Uhr zur Sitzung.

 

Die noch ausstehende planungsrechtliche Absicherung zur Nutzung der Fläche (Erlass des Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg) macht die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung erforderlich.

Von der zur Sicherung der Planung erlassenen Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 35 ist zudem eine Ausnahme erforderlich.

 

Diese ist vertretbar, da durch die Befristung der Baugenehmigung die Ziele der Planung nicht beeinträchtigt werden.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung für den Lagerplatz in Kochel a. See, Friedzaunweg, bis Dezember 2023 und zur Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0