Auszug - Neubau eines Lagerplatzes in Kochel a. See, Friedzaunweg (GBV K-14/2019) - Verlängerung der Gültigkeitsdauer (1435/2022) und Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GRM Pfleger kommt um 17:52 Uhr zur Sitzung.
Die noch ausstehende planungsrechtliche Absicherung zur Nutzung der Fläche (Erlass des Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg) macht die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung erforderlich.
Von der zur Sicherung der Planung erlassenen Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 35 ist zudem eine Ausnahme erforderlich.
Diese ist vertretbar, da durch die Befristung der Baugenehmigung die Ziele der Planung nicht beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung für den Lagerplatz in Kochel a. See, Friedzaunweg, bis Dezember 2023 und zur Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0