Auszug - Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB für den Bereich westlich der Unterauer Straße; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, Verfahrensende
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Gemeinderat hat am 01.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 „westlich der Unterauer Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan sollte mittelfristig eine Verkehrsverbindung zwischen der Staatsstraße 2026 und der Unterauer Straße hergestellt und damit die Engstelle am Beginn der Unterauer Straße umgangen werden.
Voraussetzung dafür war jedoch, dass ein kleinerer Bereich westlich der Unterauer Straße als Baugebiet ausgewiesen wird, um so die erforderlichen Grundstücksregelungen herbeiführen zu können. Dies wäre kurzfristig nur durch die Anwendung des § 13 b BauGB möglich gewesen.
Am 18.7.2023 hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts einen Bebauungsplan in Baden-Württemberg, der im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt (Quelle: https://www.bverwg.de/180723U4CN3.22.0 )
Das betrifft aber nicht nur diesen Bebauungsplan, sondern alle B-Pläne im Verfahren nach § 13 b, die ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden bzw. werden, schon rechtskräftig oder noch im Verfahren sind. Zumindest laufende Verfahren werden im Regelverfahren neu starten müssen.
Da aufgrund der Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der sonstigen baurechtlichen Bestimmungen hier nur ein Regelverfahren in Frage kommt, ist das Planverfahren nach § 13b BauGB jedenfalls einzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 01.12.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „westlich der Unterauer Straße“ aufgrund des Urteils des BverwG vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) im Rahmen des § 13b BauGB. Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0