Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Feldgeschworene für den Gemeindebereich Kochel a. See; Neubestellungen, Wahl  

42. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 8.1.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0191/2017-01-01 Feldgeschworene für den Gemeindebereich Kochel a. See; Neubestellungen, Wahl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0191/2017-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende teilt mit, dass Gemeinderatsmitglied Zerluth aufgrund einer persönlichen Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

 

Beschluss:

 

Gemeinderatsmitglied Zerluth wird aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0

 

Frau Geschäftsleiterin Lutterer gibt bekannt, dass die Wahl zum Feldgeschworenen gemäß Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) durchgeführt wird und erläutert die Modalitäten der Wahl. Die Wahl erfolgt mittels vorbereiteter Stimmzettel. Eine Wahlkabine für die geheime Wahl wurde eingerichtet.

Es sind neben dem Ersten Bürgermeister 11 Mitglieder des Gemeinderates anwesend.

Jedem Mitglied des Gemeinderates wird ein Stimmzettel mit den Namen der Bewerber ausgehändigt. Ferner besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Bewerber handschriftlich zu wählen.

Es werden 12 Stimmzettel in die bereitgestellte Wahlurne geworfen.

 

Auf die nachstehenden Personen entfallen folgende Stimme:

- Robert Kollmann  12 Stimmen

- Michael Zerluth   12 Stimmen 

 

Geschäftsleiterin Lutterer gibt das Ergebnis der Wahl bekannt und stellt fest, dass Herr Robert Kollmann und Herr Michael Zerluth zu Feldgeschworenen der Gemeinde Kochel a. See gewählt worden sind. Das Ergebnis der Wahl wird dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wolfratshausen mitgeteilt, welches dann einen Termin für die Vereidigung der neuen Feldgeschworenen festsetzt.


Beschluss:

 

- kein Beschluss erforderlich