Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd; aktueller Sachstandsbericht  

50. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 12.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0019/2016-01-02 Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd; aktueller Sachstandsbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0019/2016-01-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Vorsitzende berichtet, dass der Gemeinderat am 28.04.2015 beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Grundüberlegung hierbei war vor allem, eine geregelte Nachverdichtung im Bereich östlich der Gemeindestraße „Rothenberg Süd“ zuzulassen und dabei so viel wie nötig und so wenig wie möglich an Einzelfestsetzungen zu treffen.

Nachdem der Bauausschuss Änderungen im Bereich des (ehemaligen) „WA II“ vorgeschlagen hatte (Änderung in SO-Gebiet für museale Nutzungen), wurde der Plan entsprechend angepasst und ferner wurden noch weitere Anliegerwünsche in den Planungen berücksichtigt.

 

Am 20.12.2016 wurde vom Gemeinderat Kochel a. See die Auslegung der Pläne beschlossen, die von der Verwaltung zeitnah umgesetzt wurde.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich vor allem Schwerpunkte bei der naturschutzrechtlichen Ausgestaltung sowie bei der Gestaltung der Baufenster in Verbindung mit den geplanten Höhenfestsetzungen. Hierzu ist anzumerken, dass es mehrere Monate gedauert hat, bis zwischen dem Planungsbüro der Gemeinde sowie der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt eine Abstimmung über die erforderlichen Umweltaspekte erfolgen konnte. Bei einem Termin im Rathaus am 19.07.2017 wurden auf dieser Grundlage die weiteren Schritte besprochen. Zusammen mit den Abwägungsvorschlägen wurde unter anderem festgelegt, dass das Planungsbüro zeichnerisch eine Planvariante zur besseren Gestaltung der Höhensituation sowie der Baufenster erarbeitet und diese dem Gemeinderat vorgelegt werden. Ferner wurden zwischenzeitlich vom Planungsbüro weitere Umweltbelange in der 37. KW/2017 vor Ort aufgenommen, um den Anforderungen der Fachbehörden entsprechen zu können.

 

Mit einer Behandlung in den gemeindlichen Gremien wird nach Fertigstellung der Ausarbeitungen durch das Planungsbüro in einer der nächsten Sitzungen gerechnet.

 

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-