Vorlage - K-0019/2016-01-02
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Beschlussvorschlag:
-nicht erforderlich-
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat am 28.04.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg-Süd als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Grundüberlegung hierbei war vor allem, eine geregelte Nachverdichtung im Bereich östlich der Gemeindestraße „Rothenberg Süd“ zuzulassen und dabei so viel wie nötig und so wenig wie möglich an Einzelfestsetzungen zu treffen.
Nachdem der Bauausschuss Änderungen im Bereich des (ehemaligen) „WA II“ vorgeschlagen hatte (Änderung in SO-Gebiet für museale Nutzungen), wurde der Plan entsprechend angepasst und ferner wurden noch weitere Anliegerwünsche in den Planungen berücksichtigt.
Am 20.12.2016 wurde vom Gemeinderat Kochel a. See die Auslegung der Pläne beschlossen, die von der Verwaltung zeitnah umgesetzt wurde.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich vor allem Schwerpunkte bei der naturschutzrechtlichen Ausgestaltung sowie bei der Gestaltung der Baufenster in Verbindung mit den geplanten Höhenfestsetzungen. Hierzu ist anzumerken, dass es mehrere Monate gedauert hat, bis zwischen dem Planungsbüro der Gemeinde sowie der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt eine Abstimmung über die erforderlichen Umweltaspekte erfolgen konnte. Bei einem Termin im Rathaus am 19.07.2017 wurden auf dieser Grundlage die weiteren Schritte besprochen. Zusammen mit den Abwägungsvorschlägen wurde unter anderem festgelegt, dass das Planungsbüro zeichnerisch eine Planvarianten zur besseren Gestaltung der Höhensituation sowie der Baufenster erarbeitet und diese dem Gemeinderat vorgelegt werden. Ferner wurden zwischenzeitlich vom Planungsbüro weitere Umweltbelange in der 37. KW/2017 vor Ort aufgenommen, um den Anforderungen der Fachbehörden entsprechen zu können.
Mit einer Behandlung in den gemeindlichen Gremien wird nach Fertigstellung der Ausarbeitungen durch das Planungsbüro in einer der nächsten Sitzungen gerechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
-Entfällt.