Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-20/2016); Änderungsantrag vom 24.01.2018  

56. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.5
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0048/2018 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-20/2016); Änderungsantrag vom 24.01.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0166/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 19.05.2016 (Eingang 20.05.2016) der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, beantragt wurde. Seinerzeit hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nachdem sich die Zufahrtssituation sowie die Ver- und Entsorgungen über das Nachbargrundstück nicht regeln ließen, ist nunmehr ein entsprechender Änderungsantrag eingereicht worden.

Nach Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim kann die Erschließung nun direkt über die Bundesstraße 11 erfolgen. Dadurch resultierende Änderungsplanungen finden sich in dem vorliegenden Antrag wieder. Die Änderungsplanung wurde im Vorfeld bereits mit der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abgestimmt.

Ansonsten finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Änderungsplanung die gemeindlichen Belange derart beeinträchtigt würden, dass das Einvernehmen versagt werden kann (oder muss).

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, in der Fassung der 1. Änderung v. 24.01.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0