Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 31 - nördlich Franz-Marc-Straße OT Ried; Aufstellungsbeschluss  

56. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0020/2016-03 Bebauungsplan Nr. 31 - nördlich Franz-Marc-Straße OT Ried; Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0020/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass in dem Gebiet nördlich der Franz-Marc-Straße in Ried in jüngerer Vergangenheit Bauanträge gestellt worden sind, die v. a. aufgrund der vom Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen angenommenen „Außenbereichslage“ nicht genehmigt wurden. Da der Gemeinderat auch aufgrund der Vorgaben aus dem bestehenden Flächennutzungsplan eine entsprechende Bebauung durchaus begrüßen würde, hat sich das Gremium bereits mehrfach mit dieser Thematik befasst und den Grundsatzbeschluss gefasst, für den fraglichen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Um den Umgriff des Planungsgebietes möglichst bedarfsgerecht festzulegen, wurde eine Befragung unter den angrenzenden Grundstückeigentümern in dem betroffenen Gebiet durchgeführt. Hierbei hat eine Mehrzahl einen grundsätzlichen Bauwunsch geäußert.

 

Aufgrund der bestehenden Bebauung und der vorhandenen Grundstückszuschnitte ist insbesondere eine Regelung zur geordneten Erschließung nicht unproblematisch. Um allerdings die Planungsabsichten des Flächennutzungsplanes längerfristig sicherzustellen, hat der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss in seiner Sitzung v. 13.03.2018 empfohlen, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

 


Beschluss:

 

Für den Bereich nördlich der Franz-Marc-Straße, westlich des Heinrich-Kaminski-Wegs und südlich des Lainbaches, umfassend die Grundstücke Fl.Nr. 946 (Teilfl.), 930/2, 930, 929, 928/2, 928, 828/1, 828/3, 928/4, 926, 926/1, 931, 919, 915/1, 915/2, 915, 985 (Teilfläche), 913, 911, 911/1, 910, 909, 903/2, 906, 905/1, 903/6, 903/5, 905, 903, 903/4, 903/3, 903/1, 948/9 (Teilfläche) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im Sinne des § 13b BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung entwickelt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0