Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0020/2016-03  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 31 - nördlich Franz-Marc-Straße OT Ried; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0020/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.03.2018 
56. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Für den Bereich nördlich der Franz-Marc-Straße, westlich des Heinrich-Kaminski-Wegs und südlich des Lainbaches, umfassend die Grundstücke Fl.Nr. 946 (Teilfl.), 930/2, 930, 929, 928/2, 928, 828/1, 828/3, 928/4, 926, 926/1, 931, 919, 915/1, 915/2, 915, 985 (Teilfläche), 913, 911, 911/1, 910, 909, 903/2, 906, 905/1, 903/6, 903/5, 905, 903, 903/4, 903/3, 903/1, 948/9 (Teilfläche) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im Sinne des § 13b BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung entwickelt werden.

 

 

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Vormerkung:

In dem Gebiet nördlich der Franz-Marc-Straße in Ried sind in jüngerer Vergangenheit Bauanträge gestellt worden, die v. a. aufgrund der vom Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshaus angenommenen „Außenbereichslage“ nicht genehmigt wurden. Da der Gemeinderat auch aufgrund der Vorgaben aus dem bestehenden Flächennutzungsplan eine entsprechende Bebauung durchaus begrüßen würde, hat sich das Gremium bereits mehrfach mit dieser Thematik befasst und den Grundsatzbeschluss gefasst, für den fraglichen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Um den Umgriff des Planungsgebietes möglichst bedarfsgerecht festzulegen, wurde eine Befragung unter den angrenzenden Grundstückeigentümern in dem betroffenen Gebiet durchgeführt. Hierbei hat eine Mehrzahl einen grundsätzlichen Bauwunsch geäußert. In dem nachfolgenden Lageplan sind die Grundstücke, bei denen die nächsten 2 bis 10 Jahre ein Bauinteresse besteht, grün markiert:

 

 

Aufgrund der bestehenden Bebauung und der vorhandenen Grundstückszuschnitte ist insbesondere eine Regelung zur geordneten Erschließung nicht unproblematisch. Um allerdings die Planungsabsichten des Flächennutzungsplanes längerfristig sicherzustellen, hat der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss in seiner Sitzung v. 13.03.2018 empfohlen, für nachfolgend blau umrandeten Umgriff einen Bebauungsplan aufzustellen:

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


 

 

Stammbaum:
K-0020/2016   Innenbereichssatzung Nr. 5 (nördlich Franz-Marc-Straße 34 bis 36); Aufstellungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0020/2016-01   Innenbereichssatzung Nr. 5 (nördlich Franz-Marc-Straße 34 bis 36), Aufhebung und weiteres Vorgehen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0020/2016-03   Bebauungsplan Nr. 31 - nördlich Franz-Marc-Straße OT Ried; Aufstellungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK