Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; erneute Billigung des Entwurfs sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange  

57. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.3.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
111/2016-02-02-01-01 Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; erneute Billigung des Entwurfs sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0111/2016-02-02-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass im vorangegangenen Tagesordnungspunkt 3.3.1. die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, ausführlich behandelt wurden. Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen geprüft und eine detaillierte Abwägung vorgenommen.

Auf Grundlage dieses Beschlusses sind der Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort sowie die Begründung entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Dieser angepasste Entwurf ist in der Folge erneut öffentlich auszulegen und den Träger öffentlicher Belange zur erneuten Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

 

 


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den heute bei TOP 3.3.1. beschlossenen Änderungen wird gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung erhalten das Datum vom 17.04.2018. Die Verwaltung wird gem. § 4a Abs. 3 nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit einer verkürzter Frist von 2 Wochen beauftragt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0