Vorlage - 111/2016-02-02-01-01
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den heute bei TOP 3.3.1. beschlossenen Änderungen wird gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung erhalten das Datum vom 17.04.2018. Die Verwaltung wird gem. § 4a Abs. 3 nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit einer verkürzter Frist von 2 Wochen beauftragt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Vormerkung:
Um Inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden wird auf die öffentliche Vorlage Nr. K-0111/2016-02-02-01 verwiesen. Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt 3.3.1. wurden die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind ausführlich behandelt. Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen geprüft und eine detaillierte Abwägung vorgenommen.
Auf Grundlage dieses Beschlusses sind der Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort sowie die Begründung entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Dieser angepasste Entwurf ist in der Folge erneut öffentlich auszulegen und den Träger öffentlicher Belange zur erneuten Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-