Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 06/2017) - Änderungsplanung  

62. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0152/2017-02 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 06/2017) - Änderungsplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0169/2017
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll

Mit Schreiben vom 04.10.2017 (Eingang 05.10.2017) wurde im Rahmen eines Bauvorbescheides der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kochel a. See, Kiensteinweg beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 13 - Kiensteinweg, welcher ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt.

Der Bauherr hatte bereits früher einen Antrag auf Vorbescheid gestellt (GBV K-VB 06/2017). Zu diesem Antrag war jedoch wegen massiver Abweichungen von dem Bebauungsplan (Baugrenzen und Firstrichtung) das gemeindliche Einvernehmen versagt worden. Der Antrag wurde daher zurückgezogen und nun ein neuer Antrag eingereicht, bei dem die Abweichungen deutlich reduziert worden sind. Zu diesem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt.

 

Nunmehr wurden erneut (Eingang 27.07.2018) geänderte Pläne vorgelegt. Auf Hinwirken des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen wurde die Zufahrt zur Tiefgarage an die Straße „Am Kiensteinweg“ verlegt. Damit beeinträchtigt diese den nördlichen Nachbarn weniger. Das Vorhaben ist auch hinsichtlich der GRZ nochmal reduziert worden.

Da sich das Vorhaben im Wesentlichen nicht geändert hat und es sich insgesamt um eine Reduzierung handelt, wurde dem Vorhaben bereits auf dem Verwaltungswege zugestimmt.