Vorlage - K-0152/2017-02
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Beschlussvorschlag:
-entfällt-
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 04.10.2017 (Eingang 05.10.2017) wurde im Rahmen eines Bauvorbescheides der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kochel a. See, Kiensteinweg beantragt.
Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 13 - Kiensteinweg, welcher ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt.
Der Bauherr hatte (s. Vorlage Nr. K-0152/2017) bereits früher einen Antrag auf Vorbescheid gestellt (GBV K-VB 06/2017). Zu diesem Antrag war jedoch wegen massiver Abweichungen von dem Bebauungsplan (Baugrenzen und Firstrichtung) das gemeindliche Einvernehmen versagt worden. Der Antrag wurde daher zurückgezogen und nun ein neuer Antrag eingereicht, bei dem die Abweichungen deutlich reduziert worden sind. Zu diesem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt.
Nunmehr wurden erneut (Eingang 27.07.2018) geänderte Pläne vorgelegt. Auf Hinwirken des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen wurde die Zufahrt zur Tiefgarage an die Straße „Am Kiensteinweg“ verlegt. Damit beeinträchtigt diese den nördlichen Nachbarn weniger. Das Vorhaben ist auch hinsichtlich der GRZ noch mal reduziert worden.
Da sich das Vorhaben im Wesentlichen nicht geändert hat und es sich insgesamt um eine Reduzierung handelt, wurde dem Vorhaben bereits auf dem Verwaltungswege zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
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