Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0169/2017  

Betreff: Vorbescheidsantrag auf Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 06/2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0152/2017
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
24.10.2017 
51. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
B-Plan-Auszug  

Beschlussvorschlag:

Zu dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhaus, Kiensteinweg, Kochel a. See, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der Baugrenzen sowie der hierzu notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 - Kiensteinweg wird zugestimmt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 04.10.2017 (Eingang 05.10.2017) wird für folgendes Bauvorhaben ein Vorbescheid beantragt: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kochel a. See, Kiensteinweg.

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 13 - Kienseitenweg, welcher ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt.

 

Der Bauherr hatte (siehe Vorlage Nr. K-0152/2017) bereits einen Antrag auf Vorbescheid gestellt (GBV K-VB 06/2017). Zu diesem Antrag war jedoch wegen massiver Abweichungen von dem Bebauungsplan (Baugrenzen und Firstrichtung) das gemeindliche Einvernehmen versagt worden. Der Antrag wurde daher zurückgezogen und nun ein neuer Antrag eingereicht, bei dem die Abweichungen deutlich reduziert worden sind.


- Ausnahmen und Befreiungen:

Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen geringfügig ab.

 

Alle übrigen Vorgaben werden eingehalten.

 

- Voraussetzungen für eine Befreiung:

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2.die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Ob die Grundzüge der Planung berührt sind und somit eine Befreiung von vorherein ausscheidet, hängt insbesondere im Einzelfall von der jeweiligen Planungssituation ab. Hier ist insbesondere die Frage entscheidend, ob die Abweichung dem planerischen Grundkonzept zuwider läuft. Beabsichtigt war im ursprünglichen Bebauungsplan die Situierung von einem längeren versetzen Gebäude mit dem First parallel zum Kiensteinweg sowie von einem kleineren Gebäude mit dem First parallel zur Alten Straße.

Dies ist nunmehr sichergestellt und daher sind die Grundzüge der Planung bei diesem Antrag nicht berührt.

 

Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar.  Der Bauherr nimmt sogar durch die Tiefgarage mehr Rücksicht auf die vorhandene Bebauung, da so keine Parkpalette an der Nordgrenze (südgrenze Bestand) entsteht und so Belästigungen durch eine größere Parkplatzfläche vermieden werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Entfällt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 B-Plan-Auszug (448 KB)      
Stammbaum:
K-0152/2017   Vorbescheidsantrag auf Neubau eines Doppelhauses sowie eines Mehrfamilienhauses in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 04/2017)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0169/2017   Vorbescheidsantrag auf Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 06/2017)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0152/2017-01   Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-03/2018)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0152/2017-02   Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-VB 06/2017) - Änderungsplanung   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK