Vorlage - K-0040/2019-01
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg mit heutigem Stand wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.09.2018 dem vorgelegten ersten Entwurf des Bebauungsplanes grundsätzlich zugestimmt. Der Plan wurde nun von den Planern in Form eines förmlichen Bebauungsplanes gebracht und vorgelegt.
Sofern der vorliegende Stand vom Gemeinderat gebilligt wird, kann der Bebauungsplan in der vorliegenden Form für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorbereitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan Westl Kirschbaumweg 13-02-19 (335 KB) | ||||
2 | Begründung Westlich des Kirscvhbaumweges 200918 (583 KB) |