Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0212/2020  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg, OT Walchensee; Würdigung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (erneute Beteiligung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0170/2019-01
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.04.2021 
13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
StellungnahmenGesamt  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der berührten Öffentlichkeit werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Im Übrigen werden die Anregungen, gemäß der heute gefassten Einzelbeschlüsse, zur Kenntnis genommen oder zurückgewiesen. Darüber hinaus berührte Belange wurden geprüft und sind nicht ersichtlich. Der Plan und die Begründung erhalten das Datum vom heutigen Tag.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Nachdem die zuletzt beschlossene erneute Beteiligung zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee beschlossen und das dazugehörige Verfahren durchgeführt wurde, ist nun über die eingegangenen Stellungnahmen zu beraten und zu beschließen.

 

15 Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung eingegangen und werden den Gremiumsmitgliedern im Anhang bekanntgegeben. Zusammengefasst lassen sich diese wie folgt darstellen:

 

a)     Amt für ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 27.140.2020

Es wurde keine Stellungnahme abgegeben, eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

b)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Immissionsschutz, Stellungnahme vom 29.10.2020

Die Ausführungen in der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Die südliche Baugrenze ist im Abstand von 6,0 m an der Grundstücksgrenze zur Schreinerei festgesetzt. Weil die Außenwand des Betriebes auf dieser Grenze steht und ein mögliches Wohngebäude normalerweise soweit wie möglich nach Norden gerückt wird, könnte dem Vorschlag entsprochen werden und die Baugrenze auf 12,0 m Abstand festgesetzt werden.

Bei Nr. A der Begründung ist das Wort Energieeinsparverordnung durch „Erneuerbares Energien Gesetz (EEG) zu ersetzen.

Bei Nr. A4 sollte nach Satz 1 eingefügt werden: Die schalltechnische Untersuchung für die Auswirkungen der mischgebietsverträglichen Gewerbebetriebe auf die Wohnbebauung wird Bestandteil der Begründung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Übrigen wird den vorstehenden Vorschlägen gefolgt.

 

 

c)     Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 30.10.2020

Es werden keine Einwände vorgebracht, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

d)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 02.11.2020

Es werden weder Bedenken und Anregungen vorgebracht.

 

e)     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Holzkirchen, (Bereich Landwirtschaft) Stellungnahme vom 05.11.2020

Es werden keine Einwände vorgebracht.

 

f)       Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 16.11.2020

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

g)     IHK, Stellungnahme vom 11.11.2020

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

h)     Gemeinde Schlehdorf, Stellungnahme vom 27.10.2020

Es werden keine Einwände vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen d) mit h) werden zur Kenntnis genommen.

 

 

i)        s. Stellungnahme a) (keine Einwände)

 

j)        Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim vom 18.11.2020

Der Hinweis Nr. 7 sollte ergänzt werden:

„Das anfallende häusliche Schmutzwasser muss in Kleinkläranlagen gereinigt werden. Die Anforderungen sind in den bezeichneten Gebieten gemäß Art. 15 BaWG i.V. mit Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG für das Amtsgebiet des WWA Weilheim festgelegt. Demnach gilt für alle Anwesen die Reinigungsklasse C+P. Im Uferbereich gilt die Reinigungsklasse C+P+H, wenn: Der Abstand der Einleitestelle zum See weniger als 50 m beträgt oder der Abstand der Einleitestelle für Anlagen größer als 10 EW weniger als 100 m beträgt.

Bei Nr. A5 der Begründung sollte der 3. Satz lauten: „Das anfallende häusliche Schmutzwasser muss in Kleinkläranlagen gereinigt werden.

 

Der Wasserbeschaffungsverband hat in diesem Verfahrensschritt keine erneute Stellungnahme abgegeben, obwohl er ausdrücklich beteiligt wurde. Der Hinweis auf die fehlende Wasserversorgung ist nicht mehr enthalten, da dieser Punkt erledigt ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Übrigen wird den vorstehenden Vorschlägen gefolgt.

 

 

k)     Planungsverband Region Oberland, Stellungnahme vom 21.06.2019

Es wird auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 16.11.2020 (höhere Landesplanungsbehörde) verwiesen, es wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

l)        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereich Forsten), Stellungnahme vom 23.11.2020:

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen k) und n) werden zur Kenntnis genommen.

 

 

m)   Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 23.11.2020

Bei Nr. A2 der Begründung ist die Größe des Geltungsbereiches noch nachzutragen. Satz 2 sollte wie folgt geändert werden: „…im Osten und Norden durch Wohnbebauung und im Süden durch zwei kleinere Gewerbebetriebe.“

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Übrigen wird den vorstehenden Vorschlägen gefolgt.

 

 

n)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Stellungnahme der fachlichen Ortsplanung vom 23.11.2020

Zu 1: Der Bezugspunkt ist an der höchsten Stelle über dem natürlichen Gelände bezogen auf den Fertigfußboden im EG (=normalerweise +/- 0,00 im Eingabeplan).

Zu 2: Es wird vorgeschlagen, die Dachneigung bei Festsetzung 14.1 wie folgt festzusetzen:
…Satteldächer mit einer Dachneigung von 22-28 Grad für Einzelhäuser und 28 Grad für Doppelhäuser. Pultdächer dürfen an eine höhere Außenwand mit einer Neigung von 22-28 Grad angebaut werden. Im Planteil sollte die Nutzungsschablone in SD/FD geändert werden.

Zu 3: In die Festsetzung 14.4 kann der Satz aufgenommen werden: „Die Solarmodule dürfen nur parallel zur Dachneigung bzw. Fassadenfläche befestigt werden“. (Mit Aufständern war nicht die übliche konstruktive Befestigung mit Schienen gemeint, sondern ein weiteres, auch einseitiges, Anheben der Module).

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Übrigen wird den vorstehenden Vorschlägen gefolgt.

 

 

o)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Stellungnahme aus bauplanungsrechtlicher Sicht vom 26.06.2019

Zu 1: Bei Nr. A1 der Begründung sollte im 2. Absatz nach …bestehender Wohnbebauung… ergänzt werden …und einem kleinen Mischgebiet mit zwei kleineren Gewerbebetrieben... ergänzt werden.

 

Bei Nr. A1 sollte bei Abs. 4 nach dem zweiten Satz eingefügt werden: Die Gemeinde hat sich entschieden, dass die städtebauliche Entwicklung im Geltungsbereich mit einer Bebauung in gleicher Größe und Nutzung, wie sie in der näheren Umgebung vorhanden ist, erfolgen soll.

Eine dichtere Bebauung wäre im Gegenteil nicht erforderlich und auch nicht schonend im Sinne der Umwelt.

Das Datum des Aufstellungsbeschlusses ist noch einzufügen.

 

Zu 2: In den Bauzeichnungen wird üblicherweise der Fertigfußboden mit der Höhenkote +/- 0,00 versehen. Sie gilt als Bezugshöhe für das gesamte Gebäude. Der Rohfußboden wird entsprechend der ersten Planungsüberlegungen kotiert, z.B. mit -0,13. Somit könnten beide Bezugshöhen gleichwertig verwendet werden.

 

Zu 3: Es wird auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes verwiesen, die Begründung wird entsprechend angepasst.

Für Planteil und Begründung sollte ein einheitliches Datum gewählt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Übrigen wird den vorstehenden Vorschlägen gefolgt.

 

 

Ergänzende Stellungnahme durch den beauftragten Planer:

Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden keine, die Grundzüge der Planung berührenden Festsetzungen betroffen, es werden nur vereinzelt Empfehlungen und Vorschläge für Änderungen der Formulierungen vorgenommen. Somit müsste die Planung nicht nochmals öffentlich ausgelegt und kann, vorbehaltlich der erforderlichen Änderungen, als Satzung beschlossen werden. Nach der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen kann die Bekanntmachung erfolgen, mit der die Satzung in Kraft tritt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 StellungnahmenGesamt (1591 KB)      
Stammbaum:
K-0040/2019   Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; Aufstellungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0040/2019-01   Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; Billigung und Auslegung des Entwurfs   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0170/2019   Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0078/2020   Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; Überarbeitung nach erfolgter Würdigung der Stellungnahmen, Billigung des Planentwurfs   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0170/2019-01   Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; erneute Beteiligung zu den geänderten oder ergänzten Teilen mit verkürzter Auslegungsfrist   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0212/2020   Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg, OT Walchensee; Würdigung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (erneute Beteiligung)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0002/2021   Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg, OT Walchensee; Satzungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK