Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0069/2018-01  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0069/2018
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
02.04.2019 
68. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
B-25-Stellungnahmen-öffentlich  
00_Untersuchungsbericht - Hydraulik - Kalmbach  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die eingegangenen Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes und der Begründung erfolgen gem. den Beschlüssen zu der vorgenommenen Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen. Darüber hinausgehende Belange, die zu berücksichtigen ren sind nicht ersichtlich.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld wurde der Vorentwurf am 17.04.2018 vom Gemeinderat gebilligt.

 

Daher wurde der Entwurf des Bebauungsplanes vom 24.05.2018 bis einschließlich 25.06.2018 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:


 

 

Äußerung

Schreiben v.

mit Anregungen/

Änderungsnschen/

Hinweisen

ohne Anregungen/

Änderungswünsche/ Hinweise/Einwände

a

Gemeinde Schlehdorf

19.05.2018

 

X

b

Deutsche Telekom

18.05.2018

X

 

c

Amt für ländliche Entwicklung

24.05.2018

 

X

d

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Immissionsschutz

29.05.2018

 

X

e

Stellungnahme Öffentlichkeit

30.05.2018

X

 

f

ENTFÄLLT – SIEHE D -

 

 

 

g

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Humanmedizin

29.05.2018

 

X

h

Bayerisches Landesamt für Umwelt

05.06.2018

 

X

i

Bayerischer Bauernverband

11.05.2018

 

X

j

ENTFÄLLT -  SIEHE D -

 

 

 

k

Regierung von Oberbayern

12.06.2018

 

X

l

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Bauleitplanung

20.06.2018

X

 

m

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, untere Naturschutzbehörde

21.06.2018

 

X

n

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, fachliche Ortsplanung

21.06.2018

X

 

o

Planungsverband Region Oberland

22.06.2018

 

X

p

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes

22.06.2018

X

 

q

Kreisbrandrat

22.05.2018

X

 

 

Die Stellungnahmen werden den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Ladung zur Sitzung vollinhaltlich bekannt gegeben und öffentlich gemacht.

Bei den Stellungnahmen von Privatpersonen wurden die personenbezogenen Daten geschwärzt, da diese Stellungnahmen auch auf Dauer durch die Wiedergabe der Beschlüsse im Internet veröffentlicht werden und dadurch die Persönlichkeitsrechte geschützt werden.

 

a)  Gemeinde Schlehdorf, Stellungnahme vom 19.05.2018:

 

Es wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

b)  Deutsche Telekom, Stellungnahme vom 18.05.2018:

 

Fachliche Stellungnahme:

Die Hinweise der Telekom werden bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen berücksichtigt. Die Stellungnahme betrifft die Erschließung des Gebietes. Die Gemeinde wird bei Bedarf Kontakt mit der Telekom aufnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

 

 

c)   Amt für ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 24.05.2018:

 

Es werden weder Bedenken und Anregungen vorgebracht.

 

 

d)  Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Immissionsschutz, Stellungnahme vom 29.05.2018:

 

Fachliche Stellungnahme:

Das Gutachten zum Immissionsschutz hat ergeben, dass die schalltechnischen Orientierungswerte und die erforderlichen Abstände zum landwirtschaftlichen Betrieb im gesamten Geltungsbereich eingehalten werden.

Deshalb wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen c) und d) werden zur Kenntnis genommen.

 

 

e)  Stellungnahme aus der Öffentlichkeit, - Anlieger - vom 30.05.2018:

 

Fachliche Stellungnahme:

Die Gemeinde hat die Aufgabe, die Bebauungspläne insbesondere vor dem Hintergrund von zukünftigen Entwicklungen zu planen. Eine Breite der bestehenden Straße von etwa 4,0 m auf eine Länge von etwa 50 m bis zur Einmündung „Am Kleinfeld“ dürfte für den Baubestand noch ausreichen, für die zusätzlich geplanten Wohngebäude langfristig aber besonders bei Begegnungsverkehr Probleme bereiten. Daher ist insbesondere die Erschließung auch zu betrachten. Die im Plan dargestellte Verkehrsfläche, die sich aktuell im Privatbesitz befindet, sollte daher im Plan enthalten bleiben.

Eine „Abtretung“ von Straßengrund ist, wie bereits vorher ausgeführt, nicht vorgesehen. Vielmehr begründet diese Festsetzung für die Zukunft ein Vorkaufsrecht an den Flächen, das erst bei einer Veräußerung des betroffenen Grundstückes durch den jetzigen Eigentümer zum Tragen kommen würde. Da der südlich an das Baugebiet angrenzende Bereich im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche überplant ist, sollte die gesamte Straßenfläche in 6,0 m Breite eingeplant werden.

 

Das Angrenzen von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche an ein Allgemeines Wohngebiet ist nach der Baunutzungsverordnung zulässig. Die Anwohner müssen die üblichen Beeinträchtigungen durch eine ordnungsgemäße Landwirtschaft hinnehmen. Durch den vorliegenden Bericht zur Immissionsschutz-Untersuchung des TÜV Süd wurde ebenfalls bereits im Vorfeld überprüft, ob die vorhandene Landwirtschaft mit der geplanten Wohnbebauung verträglich ist. Dies ist daher sichergestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Der vorhandene Bericht zur Immissionsschutz-Untersuchung wird der Begründung beigefügt und im nächsten Auslegungsschritt als umweltbezogene Information ausdrücklich noch in die Bekanntmachung und Auslegung aufgenommen.

 

 

f)     –entfällt- (s. d)

 

g)  Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Humanmedizin, Stellungnahme vom 29.05.2018:

 

Es werden weder Bedenken und Anregungen vorgebracht.

 

 

h)  Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 05.06.2018:

 

Es werden keine Einwände vorgebracht, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

i)     Bayerischer Bauernverband; Stellungnahme vom 11.05.2018:

 

Es werden weder Bedenken noch Anmerkungen vorgebracht.

 

 

j) -entfällt- (s. b) und f)

 

 

k) Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 12.06.2018: 

 

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen g) mit k) werden zur Kenntnis genommen.

 

 

l)     Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Stellungnahme aus bauplanungsrechtlicher Sicht vom 20.06.2018:

 

Fachliche Stellungnahme:

Zu B.1.:

In die Begründung sollte unter Punkt A 1 im zweiten Absatz nach Satz zwei eingefügt werden: Für die Ortsteile Ried und Walchensee sollen für Bauwillige jeweils vor Ort Bauflächen zur Verfügung gestellt werden.

Nach wie vor besteht der Wunsch der Bauwerber, Einzel- und Doppelhäuser zu errichten, platzsparendes Wohnen in größeren Einheiten oder Mehrfamilienhäusern ist kaum nachgefragt. Städtebaulich fügen sich Einzel- und Doppelhäuser in die Umgebung ein, über die nicht vorgegebenen Grundstücksgrößen könnten auch größere Gebäude über die festgesetzte GRZ errichtet werden.

Die Gemeinde hat die noch freien Bauflächen im bebauten Zusammenhang untersucht: Die Baulücken stehen regelmäßig nicht zum Verkauf und sollen auch in nächster Zeit meist nicht bebaut werden. Die Nutzung von den Eigentümern als Gartenflächen oder für landwirtschaftliche Zwecke trägt zu einem positiven Orts- und Landschaftsbild bei. Leer stehende Bausubstanz ohne Nutzung gibt es in der Gemeinde wegen der hohen Nachfrage nach Wohnungen nicht. Die Gemeinde ist auch bemüht, einzeilig erschlossene Bauzeilen durch die Schaffung von Baurecht für die zweite Seite kostengünstig zu erschließen. Die Fläche im Geltungsbereich wird noch als landwirtschaftliche Nutzfläche verwendet, Alternativflächen stehen nicht zur Verfügung. (Begründung Grünlandumbruch)

 

Zu B.2.:

Der Bebauungsplan wird gem. § 13b BauGB aufgestellt.

 

Zu B.3.:

Die gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1-5 BauNVO möglichen Nutzungen werden ausgeschlossen, die Flächen sollen dem Wohnen dienen. Die im Einzelfall zulässigen Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1,2,3, BauNVO sind nicht vorgesehen und somit ausgeschlossen.

Die Festsetzung 2.1 ist entsprechend zu ergänzen.

 

Zu B.4.1 und B.4.2:

In der Festsetzung 3.1 ist der zweite Satz wie folgt zu formulieren:

Die Überschreitung gem. § 19 Abs.4 BauNVO darf für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten max. 50% und für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und für Anlagen gem. § 19 Abs.4 Nr.3 BauNVO zusätzlich max. 50% betragen.

 

Zu B.5:

Nach Baugrenzen ist „ausnahmsweise“ einzufügen.

 

Zu B.6:

die Hinweise sind zu beachten.

 

Die Begründung ist zu ändern bzw. ergänzen: In Satz 1 zu A1 ist das Landratsamt als Genehmigungsbehörde einzufügen.

Unter A3 ist ggf. die Zahl der Gebäude zu ändern wenn der Geltungsbereich reduziert wird.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise sind gemäß der vorstehenden fachlichen Stellungnahmen im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

 

m) Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 21.06.2018:

 

Es werden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

n)  Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, fachliche Ortsplanung, Stellungnahme vom 21.06.2018:

 

Fachliche Stellungnahme:

Durch die Möglichkeit, die Grundstücksgrößen frei zu wählen, könnte theoretisch ein größeres Grundstück erworben werden und darauf über die zulässige GRZ ein zu großes Gebäude geplant werden. Sollte dies passieren, kann die Gemeinde immer noch über eine Änderung des Bebauungsplanes gegensteuern wenn die Verhandlungen mit den Bauherren erfolglos verlaufen. Unterschiedlich große Gebäude ergänzen die Bebauung des Bestandes städtebaulich abwechslungsreicher als fast einheitlich große Baukörper auf ähnlich großen Grundstücken.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

 

 

o)  Planungsverband Region Oberland , Stellungnahme vom 22.06.2018:

 

Es wird auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern verwiesen, die keine Bedenken vorgebracht hat.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

p)  Stellungnahme des Wasserwirtschatsamtes vom 22.06.2018:

 

Fachliche Stellungnahme:

Bei einem Gespräch mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim wurde diskutiert, unter welchen Bedingungen in einem Abstand von 60 m zum Kalmbach gebaut werden kann. Dabei wurde deutlich, dass in diesem Bereich stets eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Es ist daher ein entsprechender Hinweis aufzunehmen: „Bei allen Baumaßnahmen im 60 m-Bereich zum Kalmbach ist ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 36 WHG i.V. mit Art. 20 BayWG beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen einzureichen.Im Planteil und in der Legende zum Bebauungsplan ist der 60 m-Bereich am Wildbach durch ein Planzeichen zu kennzeichnen und zu erklären.

Um die notwendigen Maßnahmen festzustellen und die Auswirkungen der Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ermitteln, hat die Gemeinde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hydraulische Gutachten des Ing.-Büros Kokai vom 20.02.2019 liegt vor und soll der Begründung als Bestandteil beigefügt werden. 

 

Unter die Hinweise ist aufzunehmen, dass die Keller einschließlich der Lichtschächte wasserdicht auszubilden sind.

 

Die Festsetzung 4.1 ist zu ergänzen: Die Oberkante des Fertigfußbodens für Hauptgebäude im gesamten Geltungsbereich ist mindestens 30 cm und für Nebengebäude und Garagen mindestens 15 cm über dem natürlichen Gelände zu errichten.

 

Ebenso wird die Sickerfähigkeit des Untergrundes untersucht um die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Niederschlagswassers festzustellen. Dieses Gutachten liegt noch nicht vor. Bei Bedarf ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Beseitigung des gesammelten Niederschlagswassers einer wasserrechtlichen Genehmigung bedarf.

 

Zudem ist ein Hinweis aufzunehmen, dass für die Bauwasserhaltung bei Vorhaben im 60 m-Bereich eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. Art. 15 bzw. Art. 70 BayWG bzw. § 8 WHG einzuholen ist.

Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, die Bedenken und Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim auszuräumen. Das Ergebnis der geplanten Untersuchungen wird in den Bebauungsplan aufgenommen, die Begründung ist entsprechend zu ergänzen:

Bei A Nr. 2 wird nach dem ersten Absatz eingefügt: Der Kalmbach ist als Wildbach eingestuft, für den das Wasserwirtschaftsamt Verbesserungen zum Hochwasserabfluss plant. Der Gefährdungsbereich wurde vom WWA ermittelt. Um die geplante Bebauung im 60 m-Bereich des Kalmbaches zu ermöglichen, gab die Gemeinde Untersuchungen in Auftrag. Das Ergebnis aus dem Gutachten des Ing.-Büros Kokai wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Nachteile für die Unterlieger durch Retentionsraumverlust sind zu vermeiden.

Bei Nr. 3 ist der dritte Absatz zu ändern: Die Ergebnisse der Untersuchung des Untergrundes und zum Hochwasserschutz sind umzusetzen. Dies kann auch Auswirkungen auf die Nutzung der Kellerräume haben (keine Freilegung und Nutzung als Aufenthaltsräume).

Bei Nr. 5 ist der Punkt Abwasserbeseitigung entsprechend dem Untersuchungsergebnis zu ergänzen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise sind gemäß der vorstehenden fachlichen Stellungnahme im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Untergrunduntersuchung sind im Bebauungsplan zu ergänzen und die Oberflächenwasserbehandlung ist entsprechend der Ergebnisse in den Bebauungsplan zu integrieren. Das Bodengutachten ist der Begründung zu dem Bebauungsplan als Anlage beizufügen. Die Untersuchung der Auswirkungen bzgl. des Hochwassers des Ingenieurbüros KoKai wird als Anlage der Begründung beigefügt. Auf beide umweltbezogene Informationen ist in der Begründung hinzuweisen. Diese sind mit auszulegen.

 

 

q)  Kreisbrandrat, Stellungnahme vom 22.05.2018:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zu gegebener Zeit beachtet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-keine-

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 B-25-Stellungnahmen-öffentlich (2091 KB)      
Anlage 3 3 00_Untersuchungsbericht - Hydraulik - Kalmbach (567 KB)      
Stammbaum:
K-0069/2018   Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; erneute Billigung des Entwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0069/2018-01   Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0069/2018-01-01   Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, erneute Auslegung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0159/2019   Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0172/2019   Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, erneute verkürzte Auslegung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0009/2020   Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0009/2020-01   Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld; Satzungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK